Schon Ende dieser Woche könnte Baden-Württemberg die Warnstufe erreichen. Was das für den Friseurbesuch bedeuten würde, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In Baden-Württemberg wurde am 16. September ein Dreistufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit strengeren Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, nochmals verschärft werden. In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 21.10. hat Gesundheitsminister Manfred Lucha davor gewarnt, dass die Warnstufe bereits Ende dieser Woche erreicht werden könnte.

 

Wann tritt die Warnstufe in Kraft?

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Die Intensivbettenbelegung könnte noch diese Woche den kritischen Wert erreichen. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

Regeln beim Friseur in der Warnstufe

Für den Friseurbesuch gibt es in der Warnstufe keine besonderen Regelungen. Es bleibt bei der 3G-Regel. Für Ungeimpfte reichen also weiterhin Antigen-Schnelltests aus. Sie müssen keine negativen PCR-Tests wie in vielen anderen Bereichen in der Warnstufe vorlegen. Bestehen bleibt außerdem die Pflicht zum Tragen einer Maske und der Angabe der Kontaktdaten.

Lesen Sie jetzt weiter: Alle Regeln der Warnstufe im Überblick