Ungeimpfte Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kontakt zu Dritten müssen sich bislang zweimal in der Woche mittels Schnelltest testen lassen. Wird in der Warnstufe ein PCR-Test nötig?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sieht eine Testpflicht für Beschäftigte und Selbstständige vor, die Kontakt mit externen Personen haben. Also Kunden, Lieferanten, externe Mitarbeiter oder andere Personen außerhalb des Betriebes. Testungen müssen zweimal in der Woche vorgenommen und die Ergebnisse für vier Wochen aufbewahrt werden. Auf Verlangen der Behörden müssen die Nachweise über die Testungen diesen zugänglich gemacht werden.

 

Nun reichte in der Basisstufe ein Schnelltest aus. Doch angesichts der drohenden Warnstufe, die eine PCR-Test-Pflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens mit sich bringt, fragen sich viele Betroffene, ob sie nun auch für die Arbeit einen PCR-Test benötigen.

Welchen Test braucht man in der Warnstufe?

Die Testpflicht für Arbeitnehmer und Selbstständige mit Außenkontakt gilt zwar in allen drei Stufen des Schutzkonzeptes von Baden-Württemberg. Aber es reichen unabhängig von der jeweiligen Stufe Antigen-Schnelltests aus. Betroffene müssen also weder in der Warnstufe, noch in der Alarmstufe einen PCR-Test machen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Ein Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend. Weitere Informationen dazu finden Sie in den offiziellen FAQs des Landes.

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