Verordnungen, Änderungen von Verordnungen, Abstimmungen von Verordnungen haben das erste Jahr von Grün-Schwarz in Baden-Württemberg bestimmt. Doch die Zeit hat auch für ein paar Gesetze gereicht. Die Arbeit in Zahlen.

Was hat die grün-schwarze Landesregierung eigentlich getan im ersten Jahr ihrer neuen Regierungszeit, fragt sich mancher Baden-Württemberger. Man ahnt es, sie hat Coronaverordnungen erlassen, geändert und aufgehoben.

 

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Seit Beginn der Pandemie, also seit dem 17. März 2020, zählt das Staatsministerium auf Anfrage insgesamt zwölf Coronaverordnungen des Landes mit 49 Änderungsverordnungen auf.

Fast zwei Änderungen im Monat

Allein seit dem Antritt der zweiten grün-schwarzen Koalition am 14. Mai 2021 wurde die Coronaverordnung des Landes ausweislich einer Übersicht des Staatsministeriums 22-mal geändert. Das macht statistisch gesehen nahezu jeden Monat zwei Änderungen der kompletten Landesverordnung, die alle zwischen mehreren Ministerien abgestimmt sein wollten.

Mehr als 150 Einzelverordnungen

Darin sind die zahlreichen Einzelverordnungen noch nicht einmal eingerechnet. Sie haben praktisch jeden Lebensbereich geregelt: den Studienbetrieb, die Krankenhäuser, die Jugendarbeit, religiöse Veranstaltungen oder den Betrieb von Bädern und Saunen. Zählt man die Änderungen aller Einzelverordnungen zusammen, kommt man auf stolze 153 Regelwerke. Mittlerweile sind nur noch wenige davon in Kraft.

Zeit für Gesetze und Gesetzentwürfe

Doch die Koalition kam in ihrem ersten Jahr auch noch dazu, Gesetze zu erlassen. Die Landesregierung beziehungsweise die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU haben bisher 19 Gesetzentwürfe eingebracht, 16 davon wurden bereits verabschiedet.

Dazu gehören die großen Vorhaben zum Klimaschutz und die Änderung des Landtagswahlrechts nebst Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Natürlich auch die Gesetze über den Nachtragshaushalt und den Staatshaushalt 2022. Auch bei der Gesetzgebung hat sich die Pandemie niedergeschlagen, diesmal zum finanziellen Nutzen der Beamten des Landes. Sie bekommen einmalig 1300 Euro. Denn eines der bisher jüngsten Gesetze ist das „Gesetz zur Regelung einer einmaligen Coronasonderzahlung in Baden-Württemberg“.