Haben Sie alles im Auto, um durch eine Verkehrskontrolle zu kommen? Diese Dinge sollten Sie immer dabeihaben.
07.09.2020 - 09:45 Uhr
Checkliste: Diese Dinge müssen Sie im Auto haben
- Verbandskasten: Laut § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jedes Kraftfahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h einen Verbandskasten mitführen, Omnibusse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Krankenfahrstühle, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie andere Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind.
- Warndreiecke: Auch das Mitführen eines Warndreiecks im Auto ist gesetzlich verpflichtend. Das regelt § 53a Abs. 2 Satz 1 StVZO. In Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t muss zusätzlich eine Warnleuchte mit an Bord sein.
- Warnweste: Ebenfalls in § 53a Abs. 2 geregelt ist das Mitführen einer Warnweste.
- Führerschein: Natürlich sollten Sie beim Fahren auch Ihren Führerschein dabeihaben.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Neben dem Führerschein müssen Sie in einer Verkehrskontrolle die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen. Es empfiehlt sich daher, diese stets im Auto mitzuführen. Kopien sind unzulässig, es muss sich um das Originaldokument handeln.
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Wie hoch sind die Bußgelder?
Wer die oben aufgelisteten Gegenstände nicht im Auto hat, muss bei einer Verkehrskontrolle mit Verwarngeldern zwischen 5 und 15 € rechnen.
Weitere Gegenstände, die im Auto Sinn machen
Folgende Gegenstände müssen zwar nicht mitgeführt werden, können sich aber in gewissen Situationen als praktisch erweisen:
- Ersatzreifen
- Parkscheibe
- Eiskratzer
- Sonnenbrille
- Taschenlampe
- Decke
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