In der Diskussion um die Stuttgarter Wasserpreise schalten sich jetzt die Kartellwächter ein. Ist die Erhöhung um 9,3 Prozent gerechtfertigt? Ihre Einschätzung wird es aber nicht so schnell geben.

Stuttgart - Die Kartellwächter des Landes haben nach Vorermittlungen gegen die Energie Baden-Württemberg (EnBW) jetzt ein Preisprüfverfahren eingeleitet. Die im Stuttgarter Umweltministerium angesiedelte Energiekartellbehörde will kontrollieren, ob der zum 1. August um 9,3 Prozent gestiegene Preis für das Stuttgarter Trinkwasser gerechtfertigt ist. Nach dieser Erhöhung gehört der Energiekonzern unter 83 privaten Wasserversorgern zu den vier teuersten im Land. Statt 2,34 müssen die Stuttgarter nun 2,56 Euro für den Kubikmeter Trinkwasser bezahlen (wir berichteten). Das Verfahren könne frühestens zum Jahresende abgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung.

 

„Wir begrüßen den Schritt der Kartellwächter“, sagt Jürgen Wenzler, Referent von Bürgermeister Michael Föll. „Die Behörde entspricht mit dieser Untersuchung unserem Wunsch.“ Nach Ansicht der Stadt missbraucht die EnBW mit der Preisanhebung ihre marktbeherrschende Stellung.

Auch die Topografie wird bei der Preisfindung berücksichtigt

Den Kartellwächtern stehen für die als aufwendig geltende Überprüfung des Wasserpreises nach eigenen Angaben mehrere rechtlich abgesicherte Instrumente zur Verfügung. Man werde das Entgelt für das Stuttgarter Trinkwasser mit den Preisen anderer Versorger vergleichen, heißt es. Dabei seien nicht beeinflussbare Umstände, etwa die Topografie, zu berücksichtigen. Falls erforderlich, werde man auch die von der EnBW geltend gemachte Kostensituation näher untersuchen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der neue Wasserpreis missbräuchlich überhöht sei, werde man anordnen, „dass die Stuttgarter Kunden rückwirkende Gutschriften erhalten“.

Die EnBW sieht in dem Schritt der Kartellwächter lediglich „ein formales Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Wasserpreise in Stuttgart“. Ein solcher Schritt sei üblich, „wenn der Preis erheblich über dem anderer Versorgungsunternehmen liegt“. Man sei aber sicher, die Angemessenheit der Wasserpreiserhöhung darlegen zu können, heißt es in der Mitteilung. Die Kartellbehörde werde mit allen erforderlichen Unterlagen unterstützt.

Die EnBW sieht sich auf der sicheren Seite

Für die Erhöhung des Preises gibt es nach Ansicht der EnBW sachliche Gründe. Es sei unbestritten, dass die Versorgung in Stuttgart aufwendiger sei als in anderen Großstädten. Dies liege auch an dem Höhenunterschied von mehr als 300 Metern zwischen Talkessel und Filderebene. „Maßgebliche Gründe für die Preiserhöhung zum 1. August waren gestiegene Kosten für Wasserbezug und Personal sowie unverändert hohe Betriebskosten bei gleichzeitig rückläufigem Verbrauch.“

Die Landeskartellbehörde hat in der Vergangenheit mehrfach Wasserpreise von Versorgern im Land überprüft. Darunter fällt auch ein Verfahren gegen die Energie Calw GmbH, den derzeit teuersten privatrechtlichen Wasserversorger im Land. Die im Frühjahr 2011 von der Kartellbehörde gegen den Versorger erlassene Missbrauchsverfügung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.