Karl-Heinz Eiselt hat vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Erhöhung der Wassergebühren geklagt.

Weil der Stadt - Der Schutz der Umwelt ist für Karl-Heinz Eiselt ein hohes Gut. Deswegen hat er Mitte der 90er Jahre, als er in der Achalmstraße sein Haus nebst Garten bauen ließ, eine Zisterne anlegen lassen, die mit Regenwasser vom Dach gespeist wird. An diese Zisterne hat er die Toiletten seines Hauses anschließen lassen, damit diese mit dem Brauchwasser aus der Zisterne betrieben werden können.

 

Im Jahr 2012 wurden bei ihm zwei Wasserzähler eingebaut, für die der pensionierte Lehrer rund 500 Euro bezahlen musste. Zusätzlich fielen für diese beiden Geräte jeweils 75 Cent Grundgebühr pro Monat für Beschaffung, Unterhalt und zyklischen Ausbau an; im Jahr somit 18 Euro. „Der Umwelt zuliebe haben wir das akzeptiert“, schrieb Eiselt in seiner Klagebegründung.

Nicht die Zisterne, aber das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen brachte für ihn jedoch die Neufassung der Wassergebührensatzung der Keplerstadt zum 1. Januar 2015, durch die sich die Grundgebühr pro Zähler auf drei Euro erhöhte, was sich im Jahr für ihn auf 72 Euro summierte. „Das ist eine Gebührenerhöhung um 300 Prozent“, kritisierte Eiselt in seiner Klage gegen den Gebührenbescheid für das Jahr 2015. Er beschloss, die Wasserzähler wieder ausbauen zu lassen, was ihn weitere 300 Euro kostete, und betreibt seine Toilette seit Mai vergangenen Jahres mit Frischwasser. „Das ist politisch offenbar so gewollt“, führte er in seiner Klagebegründung weiter aus – ebenso wie er es bereits in einem Leserbrief an unsere Zeitung getan hatte.

Richterin erkennt keinen Ermessensmissbrauch

Diese Frage wollte Karl-Heinz Eiselt von der Richterin Brigitte Roth in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklärt haben: „Findet es die Judikative auch in Ordnung, dass man für ökologisches Verhalten mit einer 300-prozentigen Erhöhung der Wassergebühren bestraft wird?“, fragte er. Doch diese politisch gemeinte Frage konnte ihm die Richterin nicht beantworten: „Ich kann nur überprüfen, ob die Gemeinde Weil der Stadt von ihrem Ermessensspielraum bei der Gebührenerhöhung nicht willkürlich Gebrauch gemacht hat“, sagte Roth.

Und sie ließ durchblicken, dass sie keinen Ermessensmissbrauch erkennen könne: „Wie bereits im Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Böblingen ausgeführt wurde, betrug der Kostendeckungsgrad nach der alten Gebührenkalkulation fünf Prozent, nach der neuen liegt er nun bei 19 Prozent. Das erscheint mir nicht willkürlich“, meinte Richterin Roth, die in circa zwei Wochen ihr Urteil verkünden will.

Die Gebührenerhöhung war notwendig, sagt der Kämmerer

Kämmerer Ulrich Knoblauch zeigt ein Stück weit Verständnis für die Motivation von Karl-Heinz Eiselt: „Es ist nicht nur gut für die Umwelt, wenn man mithilfe einer Zisterne Frischwasser spart, sondern wirkt sich oft auch im Geldbeutel aus“, sagt er. Im Falle Eiselt sei dies nach der alten Gebührensatzung der Fall gewesen, nach der neuen aber nicht mehr. Er stellte aber auch klar, dass die Gebührenerhöhung notwendig war. „Mit der Grundgebühr wird auch ein Teil der Personalkosten des Wasserwerks abgedeckt, sowie die Festkostenumlage der Bodenseewasserversorgung, die im vergangenen Jahr bei 140 000 Euro lag“, erklärt er. Zudem liege die Spanne dieser Grundgebühr für den Wasserzähler in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Böblingen zwischen 0,31 Euro und 4,83 Euro. Nach der alten Kalkulation habe man mit 0,75 Euro im unteren Mittelfeld gelegen, nach der neuen mit drei Euro liege man jetzt im oberen Mittelfeld.

Mit der Klage hat der Umweltschützer Karl-Heinz somit wohl das falsche Werkzeug erwischt, um der Natur etwas Gutes zu tun. Er kündigte an, im Falle einer Niederlage nicht in Berufung gegen das Urteil gehen zu wollen. „Aber solche Fälle führen dazu, dass sich immer mehr Bürger von der Politik abwenden“, zeigt er sich ein Stück weit enttäuscht.

So hat 2014 der Gemeinderat entschieden

Neue Kalkulation
Der Gemeinderat von Weil der Stadt hat im Dezember 2014 beschlossen, von 1. Januar 2015 an die Wassergebühren zu erhöhen. Der Preis für einen Kubikmeter Wasser stieg von 1,95 Euro auf 2,25 Euro. Die Grundgebühr für einen Wasserzähler wurde von 0,75 Euro auf drei Euro erhöht. Laut Kalkulation der Kämmerei sei dadurch für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 120 Kubikmetern Wasser die Belastung um 63 Euro gestiegen.

Ziel sind Gewinne
Bis 2015 sei das Wasser in der Keplerstadt kostendeckend verkauft worden, sagte Kämmerer Ulrich Knoblauch damals im Gemeinderat. Das sei aber nicht mehr möglich gewesen, da zum einen das Bodenseewasser teurer geworden sei, zum anderen Konzessionsabgaben vom Wasserwerk für die Durchleitung zu bezahlen seien, die dieses auf die Gebühren umlege. Zudem sei den Kommunen vom Landratsamt und der Gemeindeprüfungsanstalt geraten worden, mit der Wasserversorgung einen Gewinn zu erzielen, um das Leitungsnetz unterhalten und ausbauen zu können. Zuletzt hatte Weil der Stadt die Wassergebühren im Jahr 2008 erhöht.