Das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen zwei Polizisten, die am Wasserwerfer-Einsatz gegen S-21-Demonstranten beteiligt waren, eingestellt. Diese Entscheidung fiel zu früh, meint StZ-Autorin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Zeit hat nicht alle Wunden geheilt. Dazu sind die Verletzungen zu tief, die am 30. September 2010 entstanden sind. Fünf der Verletzten des „schwarzen Donnerstags“ sind als Nebenkläger in den Prozess gegen zwei Polizeibeamte vor das Landgericht gezogen. Sie hatten gehofft, dass auf juristischem Weg geklärt werden könnte, wer verantwortlich war für den aus dem Ruder gelaufenen Einsatz von Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten.

 

Diese Antworten werden vor Gericht nicht mehr zu hören sein. Am Mittwoch ist der Wasserwerfer-Prozess eingestellt worden, weil die Strafkammer bei den beiden Polizisten nur eine geringe Schwere der Schuld erkannte. Die Anwälte der Nebenkläger nennen das einen Schlag ins Gesicht der Verletzten. Die Parkschützer sprechen gar von einem Justizskandal.

Unzufriedene Betroffene bleiben zurück

Man kann sich in der Tat trefflich darüber streiten, ob die Einstellung des Verfahrens moralisch richtig war. Juristisch aber gibt es nichts daran zu deuteln; die Strafprozessordnung gibt die Möglichkeit her, so zu handeln. Dennoch bleiben unzufriedene Betroffene zurück. Sie hatten sich noch einige Antworten erhofft von wesentlichen Zeugen, die bereits geladen waren, nun aber nicht mehr aussagen müssen. Der Führungsassistent des Polizeipräsidenten wäre zum Beispiel jemand gewesen, den man gerne gehört hätte. Jetzt schweigt er.

Was bleibt, ist die Frage vieler Bürger, warum die Richter nach 25 Verhandlungstagen zu diesem Ergebnis gekommen sind. Die Enttäuschung ist so groß, weil die Erwartungen an die Erkenntnisse aus dem Prozess immens waren: Man hätte oft meinen können, es habe weder einen ersten noch einen zweiten, derzeit laufenden Untersuchungsausschuss zu den Ereignissen im Schlossgarten gegeben. Die politische Dimension des „schwarzen Donnerstags“ zu ergründen war aber nie die Aufgabe des Gerichts. Das kann und darf so ein Verfahren auch nicht. Im Gegenteil: diese Aufklärung müssen die Politiker leisten.

Es geht auch um das Verhältnis der Polizei zum Bürger

Es sind jedoch nicht nur die Empfindungen der enttäuschten Betroffenen, um die es nun geht. Es geht auch um die Polizei und ihr Verhältnis zum Bürger. Was am 30. September 2010 geschehen ist und wie die Ereignisse juristisch aufgearbeitet wurden, ist auch für viele Beamte dramatisch gewesen. Vorgesetzte der Wasserwerferstaffel berichteten, dass ihre Leute zu keinem Einsatz mehr zu bewegen waren.

Manche der vom Amtsgericht mit Strafbefehlen verurteilten Männer sagten vor Gericht aus, dass sie in psychologische Behandlung gehen mussten, um die Geschehnisse zu verarbeiten. Und für sie lautet die bittere Erkenntnis, dass sie als einzige Beteiligte an dem Desaster des „schwarzen Donnerstags“ mit Strafen belegt wurden – als letztes Glied in der Befehlskette. Ein schwacher Trost für sie: vor Kurzem wurde bekannt, dass als Konsequenz aus den Vorfällen die Dienstvorschrift der Polizei für Wasserwerfer geändert wurde. Die Polizei und ihre obersten Dienstherren, die diese Änderung veranlassten, haben also etwas gelernt aus jenem Tag.

Die Richter gingen akribisch vor

Nun ist es aber auch nicht so, dass der Prozess gar keine Antworten gegeben hätte. Akribisch suchten die Richter nach Beweisen für und gegen die Schuld der Angeklagten, mussten sich gar dem Vorwurf der Pedanterie aussetzen. Vieles ist zum ersten Mal in der Öffentlichkeit gezeigt und gesagt worden. Aufnahmen aus der Fahrerkabine der Wasserwerfer wurden gesichtet, der viel kritisierte ehemalige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler gehört, der nicht zuletzt auch die Angeklagten stark belastete.

Wenn dennoch nichts gefunden wurde, so ist das letztlich hinzunehmen. Das Verfahren ist vorbei. Eine Revision oder dergleichen ist nach einer Einstellung nicht möglich. Das gilt es zu akzeptieren. Vielen wird das schwerfallen, viele Wunden werden wieder aufreißen.