Die Verfahrensbeteiligten im Wasserwerferprozess haben sich am Mittwoch im Schlossgarten getroffen. Sie nahmen die Stelle in Augenschein, von der aus die angeklagten Polizeibeamten den Wasserwerfereinsatz gesehen haben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es ist ein Auftritt von wenigen Minuten gewesen, und doch hat er eine große Symbolkraft in der Aufarbeitung des Wasserwerfereinsatzes vom 30. September 2010, dem sogenannten schwarzen Donnerstag. Am Mittwoch, Schlag 15 Uhr, stiegen die Richter und Schöffen, die angeklagten Polizeibeamten, die Nebenkläger und deren Verteidiger auf die kleine Anhöhe oberhalb des Biergartens am Rand des Schlossgartens, gefolgt von einer Gruppe Zuschauer. Nur kurz verweilten die Verfahrensbeteiligten auf der Kuppe, die von den Stuttgart-21-Gegnern und -Opfern des „schwarzen Donnerstags“ nach jenem Einsatz „Feldherrenhügel“ getauft worden war. Denn von dort hatten die Einsatzleiter der Polizei das Geschehen im Schlossgarten gesteuert.

 

Es war das erste Mal seit dem völlig aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz vor knapp vier Jahren, dass sich die Verletzten, die Demonstranten, die das Geschehen miterlebten, sowie die Angeklagten, denen wegen des Wasserwerfereinsatzes fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird, am Ort des Geschehens aufeinandertrafen. Man hätte erwartet, dass dies ein emotional aufgeladener Termin werden würde. Doch es blieb ruhig. Schließlich, das hatte die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann zu Beginn des Ortstermins im Mittleren Schlossgarten klargemacht, war auch dieser kurze Ausflug in den Park eine Sitzung des Landgerichts, an dem der Fall verhandelt wird.

Für Außenstehende wirkt die Begehung bizarr

Auch wenn das für Außenstehende bizarr ausgesehen haben mag: Ein paar Personen in schwarzen Anzügen mit Akten unterm Arm, begleitet von uniformierten Polizeibeamten, gingen übers herbstlich matschige Gras am Rand des Baufelds für den Tiefbahnhof. Ihnen folgten Justizwachleute in einer Linie, die zwischen sich ein Flatterband gespannt hatten. Erst dahinter durften die Zuschauer gehen. Einziger Unterschied: im Gegensatz zu den Sitzungen im Verhandlungssaal können die S-21-Gegner im Publikum im Park ihrem Unmut Ausdruck verleihen. Sie hielten mitgebrachte Transparente und Plakate hoch, während die Verfahrensbeteiligten das Gelände abschritten – ohne dabei aber viel zu reden. Denn die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann war der Ansicht, dass es auf der Wiese im Park schwer sein würde, eine Verhandlung so abzuhalten, dass alle Verfahrensbeteiligten alles verstehen würden. Über das Gesehene werde man am nächsten Verhandlungstag in einer Woche sprechen.

Der Teil des Verhandlungstages, der im Sitzungssaal stattfand, war am Vormittag rasch über die Bühne gegangen. Zurzeit werden der Reihe nach Polizeibeamte als Zeugen gehört. Am Mittwoch war der Stellvertreter des Staffelführers geladen, der für einen sehr kurzen Auftritt eigens aus Ulm angereist war. Nachdem die Richterin ihm erklärt hatte, dass er ein umfängliches Auskunftsverweigerungsrecht habe, da er keine Fragen beantworten muss, die dazu führen können, dass er im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen belastet werden könnte, war die Sitzung für ihn auch schon wieder zu Ende: „Dann mache ich von diesem Recht Gebrauch“, sagte der Beamte knapp. Ein weiterer Polizist, der zur Wasserwerferstaffel zählte, soll am kommenden Mittwoch gehört werden. Er ist einer der drei Polizisten, die einen Strafbefehl erhielten.