Nach der Zustimmung der Staatsanwaltschaft zum Antrag des Gerichts auf Einstellung des Verfahrens, könnte der Wasserwerferprozess um den "Schwarzen Donnerstag" bereits am Mittwoch eingestellt werden.

Stuttgart - Das vorzeitige Ende des Prozesses um den Wasserwerfereinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten wird immer wahrscheinlicher. Die Staatsanwaltschaft hat dem Antrag des Landgerichts auf Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizeiführer wegen absehbar geringer Schuld der Angeklagten zugestimmt, wie die Behörde am Montag bestätigte. Die Argumentation des Gerichts sei „schlüssig und einleuchtend“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

 

Damit wird der seit Juni laufende Prozess aller Voraussicht nach an diesem Mittwoch zu Ende gehen. Ursprünglich war er bis zum 22. Dezember terminiert. Vor der Einstellung des Verfahrens muss aber eine andere Kammer noch über Befangenheitsanträge der Nebenkläger gegen das Gericht entscheiden. Wann dies geschehe, sei bisher noch nicht absehbar, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann hatte vorschlagen, den Prozess gegen die Zahlung von je 3000 Euro einzustellen. Möglich macht dies der Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Die Einstellung benötigt die Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagten. Die Nebenkläger müssen laut Landgericht nicht zustimmen.

S21-Gegner sehen Stickelberger in der Pflicht

Die Nebenkläger und wohl auch viele Stuttgart-21-Gegner bauten am Wochenende noch auf Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Er solle die Einstellung des Verfahrens stoppen, forderten sie. Doch diese Hoffnung zerschlug sich am Montag: Dem Minister sei es „aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit“ verwehrt, das gerichtliche Handeln zu bewerten, hieß es. „Auch auf eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung kann und darf er nicht einwirken“, teilte eine Sprecherin mit.

Am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010 waren bei einem eskalierten Polizeieinsatz auf dem Baugelände für das umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 mehr als 160 Menschen verletzt worden. Die beiden Polizeiführer müssen sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als die Demonstranten zum Teil schwer verletzt wurden. Nebenkläger ist ein Rentner, der damals von harten Wasserstößen am Kopf getroffen wurde und sein Augenlicht verlor. Auch sein Anwalt hat versucht, die Einstellung des Verfahrens mit einem Befangenheitsantrag zu stoppen.