Zwar hat das Verwaltungsgericht das Verbot zweier Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen am Samstag, 17. April, bestätigt. Weil aber dennoch mit Protesten zu rechnen ist, hat die Stadt für diesen einen Tag eine Maskenpflicht in der City verfügt.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat für den Samstag, 17. April, in der gesamten Innenstadt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verfügt. Diese Pflicht gelte für den sogenannten City-Ring sowie den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz in Mitte sowie für den Marienplatz. An diesem Tag sei in diesem Bereich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfülle, heißt es in einer Erklärung. Dazu gehören auch OP-Masken.

 

Verfügung wegen steigender Inzidenz

Die Verfügung ist vor dem Hintergrund der für den besagten Samstag angemeldeten Corona-Demonstrationen zu sehen. Zwar hat das Verwaltungsgericht das Verbot zweier dieser Protestkundgebungen durch die Stadt am Donnerstag bestätigt. Dennoch ist davon auszugehen, dass Menschen trotz des Verbots nach Stuttgart kommen auf die Straße gehen werden. Dies sei etwa Ankündigungen in den sozialen Medien zu entnehmen, so ein Sprecher der Stadt. Bekanntlich gehört zu den Gegenständen dieser Proteste auch das Tragen von Masken gegen das Coronavirus. Aus der Sicht von Polizei und Ordnungsbehörde sei es deshalb aus infektiologischen Gründen geboten, die Maskenpflicht für diesen Tag zu erlassen, so der Sprecher.

Die Stadt verfüge einmalig diese Maskenpflicht aufgrund der steigenden Sieben-Tage-Inzidenz, die am Mittwoch den Wert von 179,9 Fällen pro 100 000 Einwohner erreicht hat.