Beim Bundesverfassungsgericht sind bis Montagnachmittag 264 Verfahren wegen der Corona-Notbremse des Bundes eingegangen. Umstritten sind vor allem die Ausgangsbeschränkungen.

Karlsruhe -  264 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes sind bis Montagnachmittag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Das teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, blieb unklar.

 

Unter den Klägern sind Anwälte und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Politiker verschiedener Parteien wie Freie Wähler und FDP. Manche richten sich gegen einzelne Punkte, andere gegen das gesamte Maßnahmenpaket, das Bundesrat und Bundestag beschlossen hatten. Offen ist allerdings auch noch, ob das oberste deutsche Gericht überhaupt der richtige Adressat ist, oder zunächst einmal Verwaltungsgerichte zuständig wären.

Umstritten an der zehn Tage zuvor in Kraft getretenen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes sind vor allem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Regionen, in denen innerhalb einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner nachgewiesen werden. Bundeseinheitliche Regeln sollen einen Flickenteppich verhindern. Doch gerade an der Pauschalität gibt es Kritik.