Wegen Drohschreiben und Brandanschlag Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen Duo

Zahlreiche Drohbriefe gehen bei Politikern, Behörden, Ministerien ein. Ein Mann und eine Frau sollen diese verschickt und auch einen Brandanschlag verübt haben. Gegen sie wurde nun Anklage erhoben.
Stuttgart - Weil sie bundesweit Drohschreiben gegen Politiker verschickt und einen Brandanschlag begangen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen einen Mann und eine Frau erhoben. Die beiden jeweils 39-Jährigen würden unter anderem wegen des Verdachts der versuchten Nötigung und der versuchten Brandstiftung angeklagt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag in Stuttgart mit. Die beiden sollen auch einen letztlich missglückten Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verübt haben.
Die Drohschreiben des Duos gingen demnach in fünf Wellen zwischen Dezember 2019 und Oktober 2020 an Politiker, Behörden, Ministerien und Verkehrsverbünde im ganzen Bundesgebiet. Unter Androhung von Gewalt hätten die Beschuldigten die Empfänger der Briefe aufgefordert, vorgebliche Missstände zu beseitigen. Den Briefen sollen zur Untermauerung ihrer Forderungen Platzpatronen, Streichhölzer oder Messer beigelegen haben. Mindestens einen Drohbrief erhielt auch die Generalsekretärin der Südwest-FDP, Judith Skudelnyl. Die Bekennerschreiben der Beschuldigten sollen mit „MIlitantE ZellE (MIEZE) - vereint im Kollektiv der Revolutionären Aktionszellen (RAZ)“ unterzeichnet gewesen sein.
Brandanschlag schlug fehl
Im August 2020 sollen die Beschuldigten einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verübt haben. Der Brandsatz habe aber nicht so gezündet, wie von den Beschuldigten beabsichtigt, hieß es. So sei eine „erhebliche Brandwirkung“ verhindert worden. Ebenfalls im August 2020 sollen sie am Privathaus des Fleischunternehmers Clemens Tönnies im nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück einen Brandanschlag geplant haben. Dabei sollen sie einen Brandsatz an einem Privatanwesen abgelegt, diesen aber nicht gezündet haben, da sie nicht bis zum Wohnhaus gelangt seien.
Auf die Spur gekommen waren die Ermittler den beiden unter anderem durch Videoaufzeichnungen an einem Tatort. Zudem waren DNA-Spuren an Drohschreiben und Tatorten gefunden worden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zuvor mitgeteilt hatte.
Angeklagten wohnten in Stuttgart
Das Duo ist demnach bisher nicht wegen politisch motivierter Straftaten aufgefallen. Es hatte unter anderem in Stuttgart gewohnt, war aber zuletzt ohne festen Wohnsitz. Es waren zuvor vier Wohnungen in der baden-württembergischen Landeshauptstadt und ein Büro in Berlin durchsucht worden. Die Ermittlungen führte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Der Generalbundesanwalt hatte in den vergangenen Monaten zunächst die Federführung übernommen, weil die Ermittler die RAZ für eine mögliche terroristische Vereinigung hielten. Dafür sind aber mindestens drei Personen notwendig. Die Ermittlungen sind nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe deshalb kurz vor den Festnahmen an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Sie waren im Oktober 2020 festgenommen worden.
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