Wegen ungebührlichen Verhaltens Rapper Gzuz von Gerichtsverhandlung ausgeschlossen

Gangster-Rapper Gzuz ist wegen ungebührlichen Verhaltens von seinem Prozess ausgeschlossen worden. Angeklagt ist er unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, versuchtem Diebstahl und Körperverletzung.
Hamburg - Im Prozess gegen Gangster-Rapper Gzuz ist der 32-jährige Angeklagte wegen ungebührlichen Verhaltens ausgeschlossen worden. Zuvor hatte er sich am Dienstag vor dem Hamburger Amtsgericht mit Richter Johann Krieten einen regelrechten Schlagabtausch geliefert. Krieten hatte dem Angeklagten mehrmals untersagt, Zwischenfragen zu stellen und damit die Verhandlung zu stören. „Herr Klauß, Sie sind nicht dran!“, hatte der Richter ihn mehrfach gerügt. Kurz nachdem seine Lebensgefährtin als Zeugin befragt werden sollte, musste Gzuz, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, den Saal verlassen. (Az.: 259 Ds 117/19)
187 Strassenbande
Anschließend befragte der Richter die Lebensgefährtin zur Verlobung auf Mallorca Mitte Juli. „Glauben Sie, dass er es ernst meint?“, fragte er die 26-Jährige. „Ja, ich vertraue ihm. Ich sehe seine Veränderung. Sehe, wie er mit mir und den Kindern umgeht“, sagte die Lebensgefährtin und zeigte dem Richter auch das Verlobungsvideo auf einem Boot vor Mallorca. Das Paar ist seit einigen Jahren liiert und hat zwei kleine Töchter.
Der 32-Jährige ist Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande. Ihm werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, versuchter Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen. Er ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.
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