Ein 46-Jähriger hat versucht Wollkrabben nach Deutschland einzuführen. Der Zoll entdeckte die Krabben im Koffer. Diese Tierart stammt ursprünglich aus China und bedroht das Ökosystem hierzulande.

Weil am Rhein - Wollkrabben haben einen Haarpelz an beiden Scheren und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden: Am Grenzübergang in Weil am Rhein haben Zollbeamte nun dennoch 17 solcher Krabben bei einem Reisenden entdeckt. Der 46 Jahre alte Mann lebt dem Zollamt zufolge in Hessen und befand sich auf dem Rückweg aus der Schweiz. Verstaut gewesen seien die ursprünglich aus China stammenden Tiere im Kofferraum seines Wagens.

 

Dort hätten sie sich in einer Plastiktüte sowie in einer Kunststoffbox befunden. Die Schalentiere wurden beschlagnahmt und an einen Freiburger Zoohändler übergeben, hieß es. „Die Krabbe verdrängt heimische Krabbenarten und stört somit das Ökosystem beträchtlich“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Nach einer Verordnung der Europäischen Union unterliegen die Krabbeltiere einem vollständigen Handels-, Weitergabe-, Besitz- und Zuchtverbot, wie es hieß.

Zwar soll der Reisende behauptet haben, die Wollkrabben habe er bereits aus Deutschland in die Schweiz mitgebracht. Die Beamten haben den Angaben aber nun zufolge ein Bußgeldverfahren angeleiert. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dem Zoll zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.