Ob die Stadt die Krippenzuschüsse zurückzahlen muss, sei Verhandlungssache, sagt das Regierungspräsidium

Weil der Stadt - Muss Weil der Stadt, wie berichtet, im August 360 000 Euro an den Bund bezahlen, weil die Stadt Zuschüsse für den Bau einer Kinderkrippe Wichteltreff zwar bekommen, aber 30 Plätze davon noch nicht in Betrieb genommen hat? Hierzu hat jetzt das Regierungspräsidium Stuttgart eine Stellungnahme veröffentlicht.

 

Die Behörde ist für die Abwicklung der Bundeszuschüsse verantwortlich. „Sofern die erbetenen Unterlagen bis zum 31. August nicht vorgelegt werden, steht grundsätzlich eine Rückforderung des ausbezahlten Zuschusses im Raum“, sagt Matthias Kreuzinger, der Pressesprecher des Regierungspräsidiums, und betont dabei das Wort „grundsätzlich“.

Eine Anhörung erfolgt

Denn sollte Weil der Stadt seine Kinderkrippe Wichteltreff am Festplatz bis zum 31. August nicht in Betrieb nehmen können, dann werde das Regierungspräsidium nicht automatisch die 360 000 Euro in Rechnung stellen. „Es würde zuvor eine Anhörung erfolgen“, sagt der Sprecher Matthias Kreuzinger.

„Und es wird gemeinsam mit dem Kultusministerium als für diese Förderung zuständiges Fachressort zu prüfen sein, inwieweit überhaupt ein Grund für eine Rückforderung besteht“, erklärt der Pressesprecher.

Zwar gebe es noch keine Zahlen, wie viele Kommunen von einer Rückzahlung betroffen sind, weil sie Krippenzuschüsse zwar bekommen, aber nicht in Betrieb genommen haben. Das Regierungspräsidium vermutet aber, dass das kein Einzelfall ist.