Weitergabe von Bundestagsgrundrissen Deutscher wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit für Russland angeklagt

Ein Mitarbeiter einer für das Parlament tätigen Firma soll Dateien mit Grundrissen an einen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übergeben haben. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erhoben.
Berlin - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen einer mutmaßlichen Weitergabe von Grundrissen aus dem Bundestag an den russischen Militärgeheimdienst GRU erhoben. Ein Mitarbeiter einer für das Parlament tätigen Firma soll Dateien mit Grundrissen von dessen Liegenschaften an einem Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übergeben haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der deutsche Staatsbürger soll sich deshalb vor dem Berliner Kammergericht verantworten müssen.
Die Bundesanwaltschaft wird dem Mann sogenannte geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Nach ihren Angaben arbeitete der als Jens F. identifizierte Beschuldigte für ein Unternehmen, das mehrfach als Dienstleister für den Bundestag tätig war. Es war beauftragt, „gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten“ in Bundestagsliegenschaften vorzunehmen.
Der Mann soll sich vor dem Berliner Kammergericht verantworten
In diesem Zusammenhang soll F. Zugriff auf Dateien mit den Grundrissen von Bundestagsgebäuden gehabt haben. Spätestens zwischen Ende Juli und Anfang September habe er sich „aus eigenem Antrieb“ dazu entschlossen, diese Informationen an russische Geheimdienste weiterzugeben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Er habe einem GRU-Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin einen Datenträger mit dem entsprechenden Dateien zukommen lassen.
Weitere Einzelheiten zu dem Fall nannte die Anklagebehörde nicht. Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts ist nun für die Prüfung der Anklage zuständig und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.
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