Dem Clown David Larible wurde im Winter Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Der Weltweihnachtscircus verzichtete daraufhin auf einen Auftritt des Stars. Am Dienstag steht er in Zürich vor Gericht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart/Zürich - Vor dem Bezirksgericht Zürich beginnt am Dienstag ein Prozess, der internationales Interesse wecken dürfte. Denn dort wird ein Weltstar auf der Anklagebank sitzen. Der italienische Clown David Larible muss sich wegen des Vorwurfs des Missbrauchs einer Minderjährigen verantworten. Das Verfahren wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt – aus Rücksicht auf die 14 Jahre alte Jugendliche, um die es geht.

 

Aus dem Programm des Weltweihnachtscircus genommen

Der Stuttgarter Weltweihnachtscircus hat im Winter kurz vor dem Saisonstart ein großes Problem gehabt. Der Star, dessen Konterfei in der ganzen Stadt auf Werbeplakaten prangte, war in der Schweiz bei einem Gastspiel verhaftet worden. Er soll in einem Hotel in Zürich ein Zimmer für sich und einen 14 Jahre alten Fan gebucht und dort übergriffig gegenüber der Jugendlichen geworden sein. Über Nacht entschieden die Verantwortlichen, dem italienischen Clown David Larible abzusagen, und suchten nach Ersatz. Spätestens mit dem Überkleben der Plakate und dem Beginn des Gastspiels in Stuttgart mit anderen Clowns war das Problem für den Weltweihnachtscircus ausgestanden. Die Tochter des Clowns kam trotzdem nach Stuttgart und zeigte ihr Akrobatikprogramm auf dem Wasen. Die Veranstalter versuchten, vor dem Start des Programms die Plakate zu überkleben – an einigen Ecken und Enden der Stadt lächelte der Weltstar David Larible aber weiterhin von den Werbeflächen.

David Larible bestreitet die Vorwürfe

Für den Italiener David Larible und die Jugendliche, die Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte, geht es nun weiter. Sie treffen sich am Dienstag um 8 Uhr vor dem Bezirksgericht in Zürich wieder. Schweizer Medien berichteten, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von knapp 20 000 Franken fordern würde. Außerdem stehe eine Landesverweisung – ein Einreiseverbot in die Schweiz – für fünf Jahre im Raum. Die Züricher Ermittler sind für den Fall zuständig, weil sich die dem Künstler vorgeworfenen Handlungen 2016 in einem Hotel in Zürich zugetragen haben sollen.

Der Künstler bestreitet die Vorwürfe. In einem Gespräch mit unserer Zeitung hatte er im Winter beteuert, dass es bei dem Treffen zu keinen sexuellen Handlungen mit der Minderjährigen gekommen sei. Dass er sie getroffen habe, hatte er schon gegenüber den Ermittlern eingeräumt. Laribles Züricher Anwalt Valentin Landmann will auf nicht schuldig plädieren, das kündigte er ebenfalls im Winter an.

Die Vorwürfe lauten, der Künstler habe das Mädchen intensiv geküsst, unter der Kleidung angefasst und gestreichelt. Die Polizei nahm David Larible nach einem Auftritt im Zirkus Knie bei dessen Gastspiel in Lugano Ende November 2016 fest und brachte ihn noch in der gleichen Nacht zur Vernehmung nach Zürich. Larible kam danach wieder auf freien Fuß und durfte auch in seine Heimat Italien fahren.