Die Landesregierung in Stuttgart geht auf Forderungen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ein.

Stuttgart - Die baden-württembergischen Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Peter Hauk (CDU) und Franz Untersteller (Grüne), haben am Mittwoch vor der Presse in Stuttgart gemeinsam mit Vertretern der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ein gesetzgeberisches Reformwerk für mehr Artenschutz vorgestellt. Das 100 Seiten starke Papier ist das Ergebnis eines seit Oktober laufenden Dialogs mit den „Bienen-Rettern“ sowie Umwelt- und Bauernverbänden. Vereinbart worden sind eine Reihe von Änderungen im Naturschutz-, Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz. Nach anfänglichem Widerstand der Bauernverbände hatte Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied bei seiner Bilanzpressekonferenz am Dienstag sozusagen den „Segen“ für das ausgehandelte Eckpunktepapier gegeben: „Die Bauern werden dabei sein“, sagte Rukwied.

 

Bauern und Naturschützer sind zufrieden

Sven Prange, Pressesprecher des Trägerkreises für das Volksbegehren, äußerte sich am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung zufrieden über den gefundenen Kompromiss: „Das Ganze ist ein wirklich guter Schritt. Wir erhalten mehr Rückzugsflächen für gefährdete Arten, in den Naturschutzgebieten werden Pestizide ganz verboten und die Landesregierung steigt beherzter als bisher in die Förderung des Bio-Anbaus ein.“ Im übrigen werde es „weniger Gifte“ geben, da das Land sich zu einer verbindlichen Verminderung der Pestizide bekannt habe. Die Initiatoren für das Volksbegehren, die im Mai nach bayerischem Vorbild eine Kampagne gestartet hatten, stellten im September im Vertrauen auf einen Dialog mit der Politik das aktive Werben für ihr Volksbegehren ein. Anfang Oktober waren rund 6500 Unterschriften gesammelt worden. Offiziell läuft das Volksbegehren bis März 2020, rund 770 000 Unterschriften müssten gesammelt werden.

Die Forderungen des Volksbegehrens sind entschärft

Die Vertreter der grün-schwarzen Rregierung haben den Forderungskatalog des Volksbegehrens in einigen Punkten entschärft. Hauptpunkte der Gesetzesnovelle werden ein Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030 sein. Es gebe hierzu aber „keine einzelbetriebliche Verpflichtung“, heißt es im Entwurf, es werden auch „keine Vorgaben oder Obergrenzen zu einzelnen Wirkstoffen“ genannt. Mit neuen Techniken und der Förderung des freiwilligen Verzichts auf Pestizide will das Land die Ziele erreichen. Für die Ökobauern soll erreicht werden, dass mehr Landwirte als bisher umsteigen. Angestrebt wird ein Anteil der Bio-Bauernhöfe von 30 bis 40 Prozent im Jahr 2030. Andere Punkte betreffen den Schutz von Streuobstwiesen. Für Privatleute sollen Schottergärten künftig „keine zulässige Gartennutzung“ mehr darstellen. Mit einer Bundesratsinitiative soll das Pestizidverbot in Privatgärten erreicht werden.