In diesem Artikel liefern wir Ihnen eine Übersicht mit Gründen, die tatsächlich gegen eine Corona-Impfung sprechen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Grundsätzlich gibt es nur sehr wenige Gründe, weshalb eine Impfung gegen das Coronavirus vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist.

 

Akut Erkrankte

Wer akut krank ist und/oder Fieber über 38,5 °C hat, sollte bis zur Gesundung mit der Corona-Impfung warten. Nach Abklingen des Fiebers/der Erkrankung kann in der Regel geimpft werden.

Kinder unter 12 Jahren

Für Kinder unter 12 Jahren ist bislang kein Impfstoff zugelassen und die Ständige Impfkommission (STIKO) hat noch keine allgemeine Impfempfehlung ausgesprochen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass in Zukunft auch für diese Altersgruppe ein Impfstoff bereitstehen wird. Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren wird seit dem 24.08.2021 eine Corona-Schutzimpfung von der STIKO empfohlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel

Für schwangere Frauen gibt es seit dem 17.09.2021 eine Impfempfehlung von der Ständigen Impfkommission. Allerdings gilt diese erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, also der 13. Schwangerschaftswoche. Darüber hinaus wird die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Weitere Informationen zur Impfung bei Schwangeren und Stillenden finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe

Bei Allergien gegen Bestandteile der Impfstoffe sollte nicht geimpft werden. Allerdings gibt es mittlerweile zwei Arten von zugelassenen Impfstoffen (mRNA und Vektor-basiert), weshalb es sehr wahrscheinlich ist, dass Allergiker, die gegen einen Impfstoff allergisch sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden können. Nichtsdestotrotz sollte kein Risiko eingegangen werden. Aus diesem Grund hat das Robert Koch-Institut (RKI) in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands ein Flussdiagramm zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor einer Corona-Impfung entwickelt. Das Flussdiagramm kann über diesen Link heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Corona-Impfung bei Allergikern finden Sie auf der Seite des RKI.

Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder Kapillarlecksyndrom

Ein bestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom sind seltene Vorerkrankungen, bei denen nicht mit dem Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca geimpft werden sollte. In beiden Fällen kann nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung jedoch ein mRNA-Impfstoff verimpft werden. Personen, die in der Vergangenheit ein Kapillarlecksyndrom entwickelt hatten, sollten ebenfalls nicht mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft werden, wie das Unternehmen mitteilt.

Einnahme von Blutgerinnungshemmern ein Hinderungsgrund?

Bei Patienten, die Blutgerinnungshemmer (Antikoagulanzien) einnehmen, ist die Corona-Impfung unter besonderen Umständen möglich. So muss nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung folgendes beachtet werden: „Die Corona-Schutzimpfung muss intramuskulär (i. m.), also in den Muskel erfolgen, und keinesfalls in die Haut (intradermal), in das Unterhautgewebe (subkutan) oder in ein Blutgefäß (intravaskulär) verabreicht werden. Bei Personen, die Blutgerinnungshemmer (Antikoagulanzien) einnehmen, soll die Impfung ebenfalls intramuskulär (i. m.) mit einer sehr feinen Injektionskanüle und einer anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen.“ (Quelle)

Was gilt bei rheumatischen Erkrankungen?

Zur Corona-Impfung bei rheumatischen Erkrankungen schreibt die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie: „Abgesehen von bekannten Allergien gegen Impfstoffkomponenten gibt es keine Kontraindikationen für die COVID-19-Impfung. Das gilt auch für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und für Patienten unter immunsuppressiver/immun-modulierender Therapie.“ Weitere Informationen erhalten Betroffene hier.

Was ist bei einer Immundefizienz zu beachten?

Bei Personen mit einer Immundefizienz kann die Impfung möglicherweise weniger wirksam sein. Das heißt aber nicht, dass diese Personen nicht geimpft werden können. Hilfreiche Informationen zur Impfung bei einer Immunschwäche finden Sie beim Robert Koch-Institut. Ausführliche Auskunft zur Corona-Impfung bei Krebspatienten gibt die Deutsche Krebshilfe in diesem Blogbeitrag.

Wie sieht es bei anderen Behandlungen und Erkrankungen aus?

Hierzu schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ebenfalls nicht gegen eine Impfung sprechen eine Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden (Kortison) oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten, die Einnahme von Gerinnungsmedikamenten sowie vorbestehende neurologische Erkrankungen wie beispielsweise Multiple Sklerose oder chronische Erkrankungen wie chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen.“ (Quelle)

Wie kann ich nachweisen, dass ich nicht geimpft werden kann?

Wenn tatsächlich eine Kontraindikation gegen eine Corona-Impfung vorliegt, brauchen Betroffene ein ärztliches Attest. Dieses kann ein Arzt nach einem individuellen Beratungsgespräch, in dem das Risiko einer Impfung abgewogen wird, ausstellen. Das Attest ist bundesweit als Nachweis einer Kontraindikation gültig, sofern keine Hinweise für eine Fälschung vorliegen.

Fazit

Insgesamt gibt es nur sehr wenige Kontraindikationen gegen eine Corona-Impfung. Lediglich für Kinder unter 12 Jahren und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel gibt es bislang keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO. Bei Allergikern, Patienten mit Immundefizienz oder Personen mit anderen Vorerkrankungen ist nach individueller Abwägung mit einem Arzt meist eine Impfung möglich.

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