Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten verkürzt sich ab Februar auf 9 Monate, doch wer gilt überhaupt als vollständig geimpft?

Ohne eine Auffrischungsimpfung sind Impfzertifikate ab Februar 2022 in der EU nur noch 9 Monate gültig. Das hat die EU-Kommission entschieden. Für den Status "vollständig geimpft" gibt es allerdings mehrere Szenarien. Durch die rasant steigenden Infektionszahlen stellt sich die Frage nach dem Impfstatus nun vor allem in Kombination mit einer Genesung.

 

Wer gilt als vollständig geimpft?

Für den Status "vollständig geimpft" und "genesen" gelten verschiedene Bedingungen, welche u.a. in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV, § 2 Nummer 3) oder in der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV, § 2 Nummer 10) festgelegt sind. Grundlage hierfür sind die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (1) sowie des Robert-Koch-Instituts (2). Als "vollständig geimpft" gelten in Deutschland demnach folgende Personen:

1. Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff

Als vollständig geimpft gilt in Deutschland grundsätzlich, wer mit einem in der EU zugelassenen Covid-19 Impfstoff geimpft worden ist. Für alle Impfstoffe sind mittlerweile zwei Impfungen nötig. Die letzte Impfdosis muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Die folgenden Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen:

  • Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer
  • Spikevax des Herstellers Moderna
  • Vaxzevira des Herstellers AstraZeneca
  • Covid-19 Vaccine Janssen des Herstellers Johnson & Johnson
  • Ab Ende Februar: Nuvaxovid von Novavax

2. Kombination von Impfstoffen (Kreuzimpfung)

Ein vollständiger Impfschutz ist auch mit einer zweifachen Impfung nach heterologem Impfschema (verschiedene Impfstoffe) gegeben. Hierzu werden nach der ersten Impfung mit einem Vektorimpfstoff zur Zweitimpfung die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer oder Spikevax des Herstellers Moderna verwendet.

Sonderregelung Johnson & Johnson: Personen, die einmalig mit dem Impfstoff Janssen des Herstellers Johnson & Johnson geimpft wurden, können sich neben den beiden mRNA-Impfstoffen von Moderna und Biontech auch ein weiteres Mal mit Johnson & Johnson impfen lassen, um den Status "vollständig geimpft" zu erhalten.

3. Erst genesen, dann eine Impfung

Ebenfalls als "vollständig geimpft" gelten folgende Personen:

  • Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die mit einem PCR-Test gesichert bestätigt wurde, gelten als vollständig geimpft, wenn diese frühestens ab der vierten Woche nach der Genesung eine Covid-19-Impfung erhalten haben.
  • Ebenfalls als grundimmunisiert gelten Personen, bei denen eine Infektion über einen Antikörpertest nachgewiesen wurde und die mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen eine Covid-19-Impfung erhalten haben.

Diese Personen gelten laut Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem Tag der verabreichten Impfdosis als vollständig geimpft.

4. Erst Impfung, dann genesen

Als "vollständig geimpft" gilt außerdem, wer mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen nach der ersten Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat (positiver PCR-Test). Der Status gilt in diesem Fall ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Abstrichs.

Status der Boosterimpfung hat vorerst kein Ablaufdatum

Die verkürzte Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung auf nun 9 Monate folgt zeitlich nur kurz auf die Verkürzung des Genesenenstatus. Denn dieser wurde bereits am 15.01.2022 von 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt (3). Wer seinen Impfstatus verlängern möchte, sollte sich also boostern lassen, denn eine Begrenzung der Gültigkeitsdauer bei Booster-Impfungen gibt es derzeit nicht (4).

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