Erfahren Sie hier, ab welchen Einkommen man den Solidaritätszuschlag im Jahr 2022 und 2023 noch bezahlen muss.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer muss noch den Soli zahlen?

2021 wurde der Solidaritätsbeitrag für etwa 90 % der Steuerzahler abgeschafft, schätzt das Bundesfinanzministerium. Wer weniger als 16.956 (Einzelveranlagung) oder 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) im Jahr an Einkommens- oder Lohnsteuer bezahlt, muss keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Oberhalb dieser Schwelle wird der Solidaritätsbeitrag gestaffelt erhoben. Je weiter man über dem Freibetrag liegt, desto höher der Soli.

 

Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete) zahlt man jedoch weiterhin den vollen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,5 %. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie noch Soli bezahlen müssen, können Sie mithilfe des „Lohn- und Einkommenssteuerrechners“ des Bundesfinanzministeriums Ihre persönlichen Abgaben einmal exemplarisch durchrechnen.

Anhebung der Freigrenze 2023 und 2024

Im Jahr 2023 werden die Freigrenzen für den Soli auf 17.543 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 35.086 Euro (Zusammenveranlagung) angehoben. Im Jahr 2024 dann erneut auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro.