Unfall: Die wenigsten Menschen werden einem Freund die Bitte abschlagen, ihm das Auto zu leihen. Doch bei einem Unfall kann dieser Freundschaftsdienst problematisch werden: Zwar zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So entstehen dem Besitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige Hundert Euro pro Jahr betragen können. Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung.

 

Strafzettel: Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt. Am besten schließt man einen Leihvertrag ab. Standard-Vorlagen dafür finden sich im Internet. Ein Leihvertrag mag zunächst übertrieben klingen, doch er kann einem späteren Streit vorbeugen – und damit dazu beitragen, dass die Freundschaft nicht an einem Missgeschick zerbricht.

Problematisch wird es bei Handwerkerhilfen

„Grundsätzlich sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben“, rät Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Sie reguliert Schadensersatzansprüche – und wehrt außerdem unberechtigte Ansprüche ab. Ob die Haftpflichtversicherung aber auch für Schäden bei Gefälligkeitsdiensten aufkommt, hängt immer von den jeweiligen Tarifbedingungen der Gesellschaften ab. Versicherungsnehmer sollten sich daher ihren Vertrag genau anschauen und gegebenenfalls mit dem Versicherer über den gewünschten Schutz sprechen, rät die Verbraucherschützerin.

Problematisch wird es bei Handwerkerhilfen, etwa beim Hausbau. Wenn etwa ein befreundeter Elektriker beim Hausbau unentgeltlich mit anpackt, muss der Bauherr unter Umständen eine Unfallversicherung für ihn abschließen. Wann diese notwendig ist, hängt davon ab, wie intensiv geholfen wird: Bei einer auf einen Tag beschränkten Gefälligkeit besteht keine Versicherungspflicht, darüber hinaus kann es aber durchaus vorkommen, dass man als Bauherr ein Bußgeld berappen muss, weil man den Abschluss der Police vergessen hat – und im Schadenfall auch für die vollen Kosten alleine geradestehen muss. Im Zweifel sollten sich Bauherren daher bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft erkundigen.

Die gesetzliche Unfallversicherung, die bei normalen Arbeitsunfällen des Handwerkers einspringen würde, gilt bei Freundschaftsdiensten jedenfalls nicht. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe vor einiger Zeit entschieden (AZ: S 1 U 2650/11). Ein gelernter Zimmermann hatte einem befreundeten Lehrer unentgeltlich beim Aufbau eines Carports auf dessen Grundstück geholfen und sich dabei verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab, da der Mann nicht wie ein Arbeitnehmer für den Bauherrn tätig gewesen sei. Und das Gericht gab der Versicherung recht.

Vorsicht beim Autoverleih an Freunde

Unfall: Die wenigsten Menschen werden einem Freund die Bitte abschlagen, ihm das Auto zu leihen. Doch bei einem Unfall kann dieser Freundschaftsdienst problematisch werden: Zwar zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So entstehen dem Besitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige Hundert Euro pro Jahr betragen können. Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung.

Strafzettel: Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt. Am besten schließt man einen Leihvertrag ab. Standard-Vorlagen dafür finden sich im Internet. Ein Leihvertrag mag zunächst übertrieben klingen, doch er kann einem späteren Streit vorbeugen – und damit dazu beitragen, dass die Freundschaft nicht an einem Missgeschick zerbricht.