Nach langem Streit werden die Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gelockert. Eine sogenannte Vorrangprüfung, bei der ein ausländischer Bewerber nur dann einen Job bekommt, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger sich bewirbt, soll wegfallen.

Berlin - Lange haben SPD und Union um den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte gestritten. Nun ist das entsprechende Gesetz in seinen Grundzügen fertig. Dem unserer Zeitung vorliegenden Entwurf zufolge darf in Zukunft jeder in Deutschland arbeiten, der einen Arbeitsvertrag „und eine anerkannte Qualifikation“ vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob nicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage kämen, falle weg, ebenso die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe. Personen mit einer Ausbildung dürften zudem für eine auf die Stellensuche befristete Zeit einreisen.

 

Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung, sodass Azubis, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen, künftig während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen. Es soll keine Einwanderung in die Sozialsysteme und Billiglohnkonkurrenz ermöglich werden. Das Kabinett will den Entwurf bereits am 19. Dezember beschließen.

Innenpolitiker haben noch Nachfragen

„Das bisherige Prozedere ist viel zu langwierig und kompliziert. Klein- und mittelständische Unternehmen können nicht jahrelang auf die Erteilung von Arbeitsvisa warten“, begrüßt der SPD-Innenexperte Burkardt Lischka den Gesetzesentwurf. CDU-Innenpolitiker Armin Schuster weist im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass nun zunächst einmal nur die Einigung zwischen den drei betroffenen Fachministerien auf dem Tisch liegt. Damit sei man zwar „schon weit“ und es sehe „gut aus“, aber die Innenpolitiker müssten sich nun noch einmal über die Sache beugen. Tatsächlich dürfte es von dort zumindest kritische Nachfragen geben. Zu erwarten ist, dass sich im parlamentarischen Verfahren noch eine Debatte zwischen Wirtschafts- und Innenpolitiker entspinnt. Seitens der Innenpolitiker dürften Nachfragen kommen, ob das für eine Beschäftigung geforderte Deutschniveau ausreichend ist, um auch eine Integration zu sichern. Dass die Einigung grundlegend in Frage gestellt wird, ist allerdings keineswegs zu erwarten.

Wirtschaft begrüßt das Zuwanderungsgesetz

Begrüßt wird das Zuwanderungsgesetz auch von der Wirtschaft . „Dies wird die Zuwanderung in Bauberufe

erleichtern“, sagt eine Sprecherin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Derzeit seien rund 3000 Flüchtlinge in einer Bauausbildung, „die Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen die Auszubildenden später auch als Facharbeiter zur Verfügung stehen.“ Kritisch nachgefragt werden sollte aber, wie mit der Forderung nach gleichwertiger Berufsausbildung verfahren werde. „Dies ist bei Bauberufen kaum zu erfüllen, da unser duales Ausbildungssystem einzig auf der Welt ist“. Hier solle es auch die Möglichkeit des Nachweises einer qualifizierten Berufspraxis geben.

Auch Ingo Rauhut vom Verein Deutscher Ingenieure wertet das Vorhaben als positives Signal und als „Weg in die richtige Richtung“. Die bisherige Masse an rund 40 Einzelregelungen in der Einwanderungspolitik habe viele qualifizierte Ausländer davor abgeschreckt, nach Deutschland zu kommen. Der Verband hat nachrechnen lassen, dass ohne den Zuzug ausländischer Ingenieure 2029 in Deutschland mindestens 84 000 Ingenieure fehlen werden.

Kritik von den Grünen

Kritik kommt von der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Es handele sich um eine altbackene Einigung der großen Koalition „auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, bei dem die CSU wieder mal den größten Bremser gibt.“ Die Hürden für Fachkräfteeinwanderung seien nach wie vor zu hoch. „Die komplexen Nachweispflichten für Lebensunterhaltssicherung oder die Anerkennung von Qualifikation sind nicht lebensnah“, so Göring-Eckardt.