Der Bundesrat hat einen Vorstoß zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a abgelehnt, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Berlin - Die Länderkammer lehnte am Freitag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a ab, den mehrere von SPD und Linkspartei geführte Landesregierungen eingebracht hatten. Der umstrittene Paragraf verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

 

Sachliche Informationen bleiben verboten

Unter das Verbot fallen auch sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen. „Schwangere sollten durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder bei welchem Arzt sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen“, begründeten die Initiatoren Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen ihren Vorstoß zur Abschaffung des Verbots.

Auch bei einer Mehrheit im Bundesrat wäre die praktische Auswirkung vorerst wohl gering gewesen, da es für die Abschaffung des Paragrafen 219a im scheidenden Bundestag keine Mehrheit gibt. Ob sich dies ändert, hängt vom Ergebnis der Bundestagswahl ab.