Mieter müssen Fristen zum Widerspruch und zur Bezahlung beachten. Der Verein Wohnen im Eigentum ruft zur Teilnahme an einer Online-Umfrage auf.

Stuttgart - Für viele Mieter sind ihre jährlichen Betriebskostenabrechnungen ein Buch mit sieben Siegeln, das man am besten ungelesen in die Schublade legt. Dabei ist die Auflistung der Aufwendungen, die der Vermieter weitergibt und etwa die Gebühren für Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung und Gartenpflege enthält, nicht selten fehlerhaft. Kosten für Verwaltung und Instandhaltung, erklärt die Ergo-Rechtschutzversicherung, sowie für Reparaturen an einer Mietwohnung müsse der Vermieter bezahlen. Die Nebenkostenabrechnung muss bis spätestens zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich zugestellt werden. Neben der Übersichtlichkeit der Kosten muss auch der Verteilerschlüssel und eine Auflistung der Vorauszahlungen gewährleistet sein. Nach Erhalt gilt eine zwölfmonatige Frist zur Prüfung und gegebenenfalls zum Widerspruch. Offene Forderungen müssen dennoch binnen 30 Tagen nach Erhalt beglichen werden.

 

Vermieter müssen kontrollieren

Auch die zehn Millionen Wohnungseigentümer in Deutschland haben ihr Kreuz zu tragen: Ihre Jahresabrechnungen informieren über die Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres sowie über die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Abrechnungen werden von den Verwaltern erstellt und stellen damit die Rechenschaftsberichte über die Finanz- und Vermögenslage der WEG und über die Zahlungspflichten der Eigentümer dar. Dennoch klagen viele Wohnungsbesitzer über fehlende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Verständlichkeit der Abrechnungen. Einen Grund sieht der Verein Wohnen im Eigentum e. V. im neuen Gesetz, das nur wenige Vorgaben kenne. Softwareprogrammierern und Hausverwaltern werde großer Gestaltungsspielraum eingeräumt. Der Verbraucherschutzverband will es deshalb genau wissen und und ruft deshalb alle Wohnungsbesitzer auf, sich an der ersten bundesweiten Befragung zu Jahresabrechnungen zu beteiligen (www.wohnen-im-eigentum.de/ueber-wie/umfragen/online-befragung-zur-jahresabrechnung). Abgefragt wird etwa, ob eine standardisierte Norm zu Jahresabrechnungen für hilfreich oder sogar für erforderlich gehalten werde, wie gut man die Abrechnungen verstehe und welche Fehler moniert würden.

Verein will „Munition“ sammeln

Der Verein erhofft sich neben der Sammlung von Daten und Fakten vor allem „Munition“ für die Forderung nach einer Verbesserung der Abrechnungen sammeln zu können. Aus den Fehlermeldungen könnten Gegenmaßnahmen entwickelt werden.