Zur menschlichen Würde gehört auch, dass der sterbende Körper für niemanden verfügbar ist – es sei denn, der belegbare Wunsch des Sterbenden ist ein anderer, kommentiert Norbert Wallet.

Der Deutsche Bundestag hatte sich im Januar 2020 gegen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die Neuregelung hätte bedeutet, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, sofern er nicht ausdrücklich seine abweichende Entscheidung dokumentiert hat. Stattdessen beschloss das Parlament praktische Verbesserungen, die die Zahl der Organspenden erhöhe sollte: Kliniken erhielten Organspende-Beauftragte, ein Spender-Register sollte aufgebaut und die Information der Bürger verbessert werden.