Die Zentrale Stelle soll NS-Täter ermitteln, solange man sie vor Gericht stellen kann. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass es danach mit diesem einmaligen Ort weiter gehen sollen. Aber wie?

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Ludwigsburg - Wenn eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg vom 17. Oktober an gegen einen früheren SS-Mann des Konzentrationslagers Stutthof verhandelt, stützt sich die Anklage auf die Vorermittlungen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft dem heute 92-Jährigen Beihilfe zu Mord in mehr als 5000 Fällen vor.