Da der Genesenenstatus seit dem 15.01.2022 nur noch maximal 90 Tage gültig ist, fragen sich derzeit viele Betroffene, wie viele Impfungen sie nun benötigen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Anzahl der Impfungen für vollständigen Impfschutz

Fall 1: Erkrankt ohne Impfung

Wer von Corona genesen ist und noch keine Impfung erhalten hat, braucht eine Dosis, um als vollständig geimpft zu gelten. Die Impfung soll laut Robert Koch-Institut mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Erkrankung erfolgen. Bei einem Nachweis einer Infektion durch einen Antikörpertest kann die Impfung schon ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.

 

Fall 2: Erkrankt nach der ersten Impfung

Personen, die sich innerhalb der ersten 4 Wochen nach der ersten Impfung mit dem Coronavirus infiziert haben, benötigen eine zweite Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten. Diese wird mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion verabreicht. Wird die Infektion durch einen Antikörpertest nachgewiesen, kann die Zweitimpfung schon ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Hat man sich jedoch erst 4 Wochen oder später nach der Erstimpfung mit Corona infiziert, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig.

Ab wann ist die Impfung nach der Genesung gültig?

Um nach der Grundimmunisierung als vollständig geimpft zu gelten, muss man auch als Genesener 14 Tage warten.

Ab wann Auffrischungsimpfung nach der Genesung?

Die Boosterimpfung bei Genesenen kann 3 Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Personen, die doppelt geimpft sind und dann an Corona erkranken, nach der Genesung nicht automatisch als geboostert gelten. Auch sie benötigen eine dritte Impfung, die mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Genesung verabreicht werden sollte. Im Gegensatz zur Grundimmunisierung gilt die Boosterimpfung aber sofort. Die Wartezeit von 14 Tagen fällt weg.

Hinweis zu Johnson & Johson

Die hier im Artikel genannten Angaben zur Anzahl der nötigen Impfdosen gelten mittlerweile auch für den Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson, da für die Grundimmunisierung mittlerweile ebenfalls zwei Impfungen notwendig sind. Die Zweitimpfung muss jedoch mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesrates vom 14.01.2022 hervor. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel: Regelwirrwar um Impfung mit Johnson & Johnson.

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