Hier erfahren Sie, wie viele Klassenarbeiten Schüler pro Tag und Woche in den einzelnen Bundesländern schreiben dürfen.
Wir haben uns die Schulgesetze aller 16 Bundesländer näher angesehen, um herauszufinden, wie viele Klassenarbeiten Schüler an einem Tag bzw. in einer Woche schreiben dürfen. Wo Schüler am meisten Arbeiten aufgedrückt bekommen können und wo am wenigsten, erfahren Sie in der Übersicht.
Baden-Württemberg
Die Notenbildungsverordnung von Baden-Württemberg erlaubt es Lehrern, nur eine Klassenarbeit pro Tag anzuordnen. Innerhalb einer Woche sollen es nicht mehr als drei Arbeiten sein, um die Schüler nicht zu überfordern.
Bayern
Schüler in Bayern müssen eine Schulwoche mit drei Klassenarbeiten nicht fürchten. Denn dort dürfen laut den verschiedenen Schulordnungen nur zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Pro Tag darf es aber nicht mehr als eine Schulaufgabe sein.
Berlin
Berlin ist wie so oft die Ausnahme. In den Schulgesetzen ist lediglich vorgegeben, dass an einem Tag nicht mehr als eine Klausur geschrieben werden darf. Zur maximal zulässigen Anzahl der Klassenarbeiten innerhalb einer Woche ist dort jedoch nichts zu finden. Im Zweifelsfall sollten sich Schüler und Lehrer an die Schulbehörden wenden.
Brandenburg
Auch in Brandenburg dürfen Schüler maximal eine Arbeit pro Tag schreiben. Für die Jahrgangsstufen 2 bis 10 besteht außerdem die Vorgabe, nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche anzusetzen.
Bremen
Im Bremischen Schulgesetz ist nichts Genaues zur zulässigen Anzahl an Klassenarbeiten pro Schulwoche definiert. Im Zweifelsfall sollten Schüler oder Eltern beim Kulturministerium nachfragen, wie viele Klassenarbeiten pro Tag und Woche erlaubt sind.
Hamburg
Das Schulrecht in Hamburg erlaubt lediglich eine Klassenarbeit bzw. eine gleichgestellte Leistung pro Tag. Je Schulwoche dürfen es aber nicht mehr als zwei Klassenarbeiten sein.
Hessen
Hessen erlaubt es den Schulen drei Klassenarbeiten pro Woche und Klasse anzuordnen. Die drei Arbeiten dürfen jedoch nicht auf denselben Tag fallen, denn pro Tag ist nur eine Klassenarbeit zulässig, heißt es in der Schulverordnung. Bei Wiederholungsarbeiten gilt eine Ausnahme für einzelne Schüler, die dann mehr als eine Klassenarbeit pro Tag möglich macht.
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Mecklenburg-Vorpommern
Auch Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei der Regel: Nur eine Klassenarbeit pro Tag und maximal drei Arbeiten pro Woche.
Niedersachsen
Egal ob reguläre Klassenarbeit oder Nachschreibearbeit, in Niedersachsen dürfen pro Woche höchstens drei Klassenarbeiten und pro Tag nicht mehr als eine Prüfung je Klasse angeordnet werden.
Nordrhein-Westfalen
Schüler in Nordrhein-Westfalen dürfen laut Schulgesetz maximal eine Klassenarbeit pro Tag und zwei pro Woche schreiben. Lediglich den Schülern der Oberstufe an Gymnasien dürfen laut Schulgesetz auch drei Arbeiten pro Woche auferlegt werden. Allerdings müssen diese drei Klausuren an unterschiedlichen Tagen der Woche stattfinden.
Rheinland-Pfalz
Die Landesschülervertretung von Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass pro Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit pro Klasse geschrieben werden darf. In einer Schulwoche sind höchstens drei Klassenarbeiten erlaubt.
Saarland
Auch das Saarland geht den Mittelweg. Dort dürfen laut dem Verband Reale Bildung höchstens eine Klassenarbeit pro Tag und drei pro Woche geschrieben werden.
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Sachsen
Sachsens Schüler sollen in der Regel nicht mehr als eine Arbeit pro Tag schreiben müssen. Pro Woche beträgt die Obergrenze an Klassenarbeiten jedoch drei, wie es in der Sächsischen Schulordnung heißt.
Sachsen-Anhalt
Wer in Sachsen-Anhalt auf die Schule geht, darf pro Tag nur eine Klausur schreiben. In einer Schulwoche dürfen es aber nicht mehr als drei Klassenarbeiten sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um reguläre Klassenarbeiten oder um Nachschreibearbeiten handelt, wie das Kultusministerium mitteilt.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein erlaubt das Schulgesetz wie in den meisten anderen Bundesländern pro Tag nur eine und pro Woche höchstens drei Klassenarbeiten.
Thüringen
Thüringen hat einen interessanten Ansatz bei der Vorgabe der erlaubten Anzahl an Klassenarbeiten. Das Schulgesetz schreibt vor, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen maximal eine Arbeit geschrieben werden darf. Während also nur eine Klassenarbeit pro Tag möglich ist, könnten die Lehrer drei pro Woche anordnen: Montag, Mittwoch und Freitag.