Das Tier ist im Böblinger Wald von einem Unbekannten erschossen worden. Ein Fall von Wilderei.

Böblingen - Wer in Deutschland die Regeln der Jäger missachtet, den kommt das mitunter teuer zu stehen. Für bis zu fünf Jahre muss eine Person ins Gefängnis, wenn sie dem Wild illegal „nachstellt, es fängt, erlegt oder einem Dritten zueignet“. So sieht es das Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen der Jagdwilderei vor.

 

Wegen eines solchen Falles ermittelt nun die Polizei in Böblingen. Ein unbekannter Täter hat in der Nacht zum Sonntag mutmaßlich in der Nähe des Waldfriedhofs mit einer Waffe auf ein Reh geschossen. Die Kugel traf das Tier, tötete es aber nicht, vermutet die Polizei. Am Sonntag um 12.20 Uhr fanden spielende Kinder das Tier tot auf einer Wiese hinter der Straße Rudolf-Christian-Baisch-Hof. Die Polizei schließt auf Munition, die unter Jägern nicht üblich sei, weil das Einschussloch im Körper des Rehs kleiner ist als gewöhnlich.

Hohe Dunkelziffer

Von jährlich einer Handvoll von Vorfällen der Jagdwilderei geht die Polizei im Kreis aus. Der Realität entspricht das nicht. „Es gibt eine hohe Dunkelziffer von Menschen, die im Wald einfach Spaß am Schießen haben“, sagt Landesjägermeister Jörg Friedmann. Die Waffen beschaffen sie sich im Netz oder auf illegalen Waffenmärkten, dazu die nötige Munition. „Es gibt in Deutschland mehr illegale als legale Gewehre“, vermutet Friedmann. Das sei allemal gefährlich, weil die Personen nur selten mit Waffen umgehen könnten.

Wenn die Sonne schon längst untergegangen ist, gehen viele in den Wald, um zu schießen – auch das ist unter Jägern verboten. Nicht selten wird das Wild mit Scheinwerfern geblendet. Es steht dann wie versteinert da und wird abgeschossen.