Einstimmig hat das Gremium nun auch den zweiten Anlauf der Hafner-Gegner gegen die Firmenansiedlung abgelehnt. Die Hafner-Gegner der Bürgerinitiative BIW will es aber nicht dabei belassen und zieht erneut vor das Verwaltungsgericht.

Wimsheim - Mario Weisbrich kommt gleich zur Sache. Er wolle den Bogen nicht unnötig überspannen, sagt der Wimsheimer Bürgermeister in der Hagenschießhalle und erklärt: „Das zweite Bürgerbegehren ist nicht zulässig.“ Zum einen sei es ähnlich einzustufen wie das erste und richte sich somit gegen den Bebauungsplan. Zudem wolle die Bürgerinitiative BIW ausdrücklich den Grundstücksverkauf an Hafner verhindern. „Und das verstößt gegen das Willkürverbot, das im Grundgesetz festgeschrieben ist“, sagt der Schultes. So sieht es auch der Gemeinderat und lehnt das zweite Bürgerbegehren einstimmig ab.

 

Die Emotionen kochen hoch, rund 200 Menschen sind gekommen. „Schämt euch!“, rufen verärgerte Hafner-Gegner, Buh-Rufe hallen durch den Raum. Ob die BIW mit einer anderen Entscheidung gerechnet hat? Zumindest hat sie wohl darauf gehofft. „Entscheidet heute für die Bürger, die euch gewählt haben“, rief der Vorsitzende Wolfgang Jentner den Gemeinderat bei der Demonstration vor der Sitzung auf. Und weiter: „Der Gemeinderat kann frei entscheiden und ist nur der Bürgerschaft verpflichtet.“

Der Bürgermeister ist sichtbar angespannt, hält sich nicht lange mit den Formalitäten auf. Kurz und bündig erläutert er die Ablehnungsgründe. Das zweite Bürgerbegehren beziehe sich, wie schon das erste, auf das Bebauungsplanverfahren und damit auf die Planungshoheit der Gemeinde, was laut baden-württembergischer Gemeindeordnung nicht zulässig sei.

Weisbrich spricht auch die Formulierung des Bürgerbegehrens an. Daraus gehe hervor, dass die BIW den Verkauf des Grundstücks im Gewerbegebiet Breitloh-West II ausdrücklich an Hafner verhindern wolle. „Daraus ist zu schließen, dass der Verkauf an ein vergleichbares Unternehmen zum Zwecke der industriellen Nutzung zulässig bleiben soll“, so Weisbrich.

„Die Diskriminierung eines einzelnen Betriebes ohne sachliche Rechtfertigung ist willkürlich und verstößt deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagt er. Ein Raunen geht durch die Menge. „Der einzige, der gegen hier gegen das Recht verstößt, sind Sie“, ruft ein wütender Hafner-Gegner.

Das stößt auf Widerspruch. Die BIW solle endlich zur Kenntnis nehmen, dass man sich in einem geregelten Verfahren befinde, fordert der Freie Wähler-Gemeinderat Peter Boßert. „Es herrscht kein Rechtsentzug“, stellt er klar. Es ist eine Anspielung auf eine Aussage der BIW, sie fühle sich in ihren Rechten beschnitten. Es gab und gebe genügend Möglichkeiten, Einwände zu äußern. „Die wurden und werden auch weiterhin geprüft“, sagt der FWV-Rat und gibt noch einen Schnellkurs in Sachen Demokratieverständnis: „Demokratie bedeutet, dass man gesetztes Recht nicht ignoriert. Und das macht die BIW.“

In der Fragestunde schlagen die Wogen hoch. Stichwort Bürgerbefragung. „Warum fürchten Sie sich vor Ihren Bürgern und beziehen sie nicht mit ein?“, will ein Mann wissen. Weisbrich begründet das erneut mit der Gemeindeordnung und dass es nicht zulässig sei. „Sie hätten es ja auch freiwillig machen können“, ruft einer. Weisbrichs Rechtsanwalt Hans Büchner schaltet sich ein. Wenn ein Begehren nicht zulässig sei, dann sei eben auch die Befragung unzulässig. Die Gegner wollen das nicht hinnehmen.

„Hier geht es doch nicht um eine Würstchenbude“, ruft ein Bürger, während ein anderer die Gemeinderäte angeht: „Ihr seid noch fünf Monate im Amt und maßt euch an, das noch schnell in trockene Tücher zu bekommen?“ Lautes Klatschen. Andere werfen dem Schultes vor, er habe sie getäuscht. Zuerst hieß es, Zeit für Einwände gebe es noch genügend – und dann sei plötzlich schon alles entschieden gewesen. Für ein Bürgerbegehren sei es zu spät. „Wir fühlen uns belogen“, ruft eine Frau, eine andere hat Tränen in den Augen.

Diese Vorwürfe weist Weisbrich aber von sich. „Ich habe niemanden getäuscht und bin auch kein Lügner“, sagt er. Nach einem Bürgerbegehren habe ihn niemand frühzeitig gefragt. Ein Bürger will wissen, wie Rat und Bürgermeister den Dorffrieden wieder herstellen wollen. Und Holger Lehmann von der BIW ergänzt: „Gehen Sie auf die Bürger zu und machen Sie die Ohren auf.“ So geht es hin und her. Schließlich macht Weisbrich ein Gesprächsangebot und sagt, seine Tür stehe offen.

Und was passiert nun? „Wir gehen den selben Weg wie beim ersten Bürgerbegehren“, erklärt die BIW-Sprecherin Sandra Beck-Lankocz. Es sei schon alles in die Wege geleitet, der Widerspruch liege beim Gericht, die Sicherheitsanordnung zum Grundstücksverkauf laufe, und: „Bis zur Kommunalwahl im Mai müssen wir den Verkauf verhindern“, sagt Beck-Lankocz. Dann werde sich einiges ändern. Und Mario Weisbrich? Der verkauft erst einmal nicht. Zumindest so lange nicht, bis das Verwaltungsgericht über die Sicherheitsanordnung entschieden hat.