Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss keinen vorläufigen Rechtsschutz für die Hafner-Gegner gewährt. Damit könnte theoretisch die Gemeinde das Grundstück im Breitloh West an die Pforzheimer Goldscheideanstalt verkauft werden.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss keinen vorläufigen Rechtsschutz für die Hafner-Gegner gewährt. Damit könnte theoretisch die Gemeinde das Grundstück im Breitloh West an die Pforzheimer Goldscheideanstalt verkauft werden, auch wenn eine Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Das Gericht hält die Ablehnung des Bürgerentscheides durch den Gemeinderat für rechtmäßig, weil sich dieser gegen den Bebauungsplan richte – und damit gegen die Bauleitplanung, was unzulässig sei. Zudem habe die BI viel zu spät gegen den Aufstellungsbeschluss einen Bürgerentscheid eingeleitet. Damit bestätigt das Gericht die Sichtweise von Bürgermeister Mario Weisbrich. „Ich fühle mich voll bestätigt“, sagt er in einer Reaktion. Ob nun das Grundstück verkauft wird, war am Montag noch offen. Mehr dazu lesen Sie am Dienstag in der LKZ.