Die Bürgerinitiative kündigt juristische Schritte an, sollte die Gemeinde das zweite Bürgerbegehren ablehnen.

Wimsheim - Es ist eine nervenaufreibende Zeit für die Mitglieder der Bürgerinitiative Wimsheim (BIW). Seit knapp einem Jahr kämpfen sie nun schon gegen die Ansiedlung der Pforzheimer Gold- und Silberscheideanstalt C. Hafner. Und ein Ende scheint nicht in Sicht. Zwar hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim vergangene Woche ein von der BIW angestrebtes Bürgerbegehren abgelehnt (wir berichteten). Doch die Hafner-Gegner geben nicht auf und setzen nun stärker denn je auf ihr zweites Bürgerbegehren.

 

Noch ist allerdings offen, ob dies zulässig ist. Derzeit prüft die Gemeinde die 718 Unterschriften gegen den Verkauf des Grundstücks im Wimsheimer Gewerbegebiet Breitloh-West II an Hafner. Anschließend muss auch noch der Wimsheimer Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden. Wann die Entscheidung fällt, ist ebenfalls noch offen. Doch das scheint der BIW nicht den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Im Gegenteil: „Wir gehen mit sehr viel Optimismus an die Sache ran“, erklärt die BIW-Sprecherin Sandra Beck-Lankocz. Die Fragestellung des zweiten Bürgerbegehrens, wonach die BIW den Grundstücksverkaufsbeschluss des Gemeinderates kassieren und so den Verkauf an Hafner verhindern möchte, sei wasserdicht. „Daher gehen wir nicht davon aus, dass dieses Begehren abgelehnt wird“, so Sandra Beck-Lankocz. Und wenn doch? „Dann machen wir den ganzen Ritt noch einmal und legen erneut Widerspruch ein“, erklärt sie entschieden. An dieses Szenario wolle die BIW aber lieber gar nicht erst denken.

Stattdessen werde man auch weiterhin „mit aller Kraft und im Bewusstsein vielhundertfacher Unterstützung gegen die Umsetzung der Pläne des Bürgermeisters und des Gemeinderats ankämpfen“, erklärt die BIW in einer Pressemitteilung. Es gelte nun zu verhindern, dass die Gemeinde das Grundstück im Gewerbegebiet an Hafner verkaufe, noch bevor eine Entscheidung über das zweite Bürgerbegehren gefallen sei. Der Rechtsbeistand der BIW, der Pforzheimer Rechtsanwalt Joachim Becker, hatte deswegen vergangene Woche eine sogenannte Sicherungsanordnung beim Karlsruher Verwaltungsgericht beantragt.

„Diesem Antrag wurde am 21. November vom Vorsitzenden Richter stattgegeben“, schreibt die BIW in ihrer Pressemitteilung weiter. Das sieht der Wimsheimer Bürgermeister Mario Weisbrich allerdings ein bisschen anders. Er habe mit dem zuständigen Richter gesprochen und sei über den Antrag der BIW auf Erlass auf Sicherungsanordnung zwar informiert worden. Entschieden habe das Gericht allerdings noch nicht, hierfür sei noch eine Stellungnahme der Gemeinde notwendig.

Klar ist jedenfalls: noch ist nichts entschieden. Und so halten Verwaltung und Gemeinderat weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die Firma Hafner in Wimsheim anzusiedeln. Und auch die BIW will so schnell nicht aufgeben. „Wir gehen diesen Weg bis zum Ende“, erklärt die Sprecherin Sandra Beck-Lankocz und macht einmal mehr deutlich, dass es gar nicht so weit hätte kommen müssen, hätten die Wimsheimer „in einer für die Zukunft der Gemeinde so höchst bedeutsamen Frage mitentscheiden dürfen“. „Dieses urdemokratische Recht hat der Gemeinderat seinen Mitbürgern aber von Anfang an verweigert“, so die BIW.

Für Joachim Becker ist indes noch nicht aller Tage Abend. „Sollte das zweite Bürgerbegehren abgelehnt werden, gibt es im Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren noch viele juristische Angriffsmöglichkeiten“, sagt der Rechtsanwalt.