BI zieht vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Sie legen Beschwerde gegen den Beschluss des Karlsruher Gerichts ein, dass der Bürgerentscheid unzulässig sei.

Wimsheim - Am Tag zwei nach der Hiobsbotschaft ist die Stimmung bei der Bürgerinitiative für Wimsheim (BI) getrübt. Am Montag hat das Karlsruher Verwaltungsgericht den Antrag der BI auf vorläufigen Rechtsschutz offiziell abgelehnt. Die Entscheidung der 9. Kammer kam für den Vorsitzenden der Initiative, Wolfgang Jentner, überraschend. „Wir hatten gehofft, dass unsere Argumente für einen Bürgerentscheid ziehen würden“, erklärt er gestern enttäuscht auf Nachfrage unserer Zeitung. Aufgeben will die BI aber nicht. Im Gegenteil: „Wir werden Beschwerde einreichen“, sagt Wolfgang Jentner.

 

Der Streit um die Hafner-Ansiedlung geht somit in die nächste Instanz. Und das auch im juristischen Sinne. Denn die endgültige Entscheidung in der Hauptsache liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim. Wolfgang Jentner erhofft sich davon vor allem eines: „Dass das Gericht mit einem neutralen Blick genauer hinschaut.“ Denn genau das hat die Karlsruher Justiz in seinen Augen nicht getan. Schlamperei wolle er dem Gericht zwar nicht vorwerfen. Aber: „Die Entscheidung kam ziemlich flott“, erklärt Jentner. „Das hat mich gewundert.“

Die BI steht unter Druck

Rechtskräftig ist der Beschluss aus Karlsruhe indes noch nicht. Zwei Wochen hat die BI nun Zeit, Beschwerde einzulegen und weitere vier Wochen, um diese zu begründen. Wolfgang Jentner steckt bereits in den Vorbereitungen, wälzt die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung auf der Suche nach technischen Argumenten, die gegen eine Hafner-Ansiedlung in Wimsheim sprechen. Was er sich davon verspricht?

„Wir wollen beweisen, dass wir nicht in den Bebauungsplan eingreifen“, erklärt Jentner. Denn sowohl das Gericht in Karlsruhe als auch der Wimsheimer Gemeinderat begründen die Ablehnung des Bürgerbegehrens damit, dass dieses sich gegen die Bauleitplanung der Gemeinde richte. Wolfgang Jentner kontert das Argument: „Darum geht es uns nicht. Wir wollen den Grundstücksverkauf an Hafner oder einen anderen Industriebetrieb verhindern.“

Die BI und ihr Rechtsbeistand, der Pforzheimer Rechtsanwalt Joachim Becker, stehen nun mächtig unter Druck. Viel Zeit für eine Beschwerde gegen die Hafner-Ansiedlung haben sie nicht. Zumal der Bürgermeister Mario Weisbrich das Grundstück jederzeit veräußern kann. Zwar hat er im Juli auf Bitten aus Karlsruhe zugesagt, den Verkauf so lange auszusetzen, bis das Gericht über das Bürgerbegehren entschieden hat. Am 23. Juli allerdings hat der Gemeinderat in seiner Sitzung den grundsätzlichen Verkauf an Hafner beschlossen.

Da hat auch das zweite, so genannten „kassatorische“ Bürgerbegehren, das die BI am 7. August eingereicht hat, keinerlei aufschiebende Wirkung. Im Grunde bleibt den Hafner-Gegnern nur eins: „Wir werden irgendwann noch einen zweiten Antrag auf Rechtsschutz stellen müssen“, erklärt der BI-Vorstand Jentner. Denn er traue dem Bürgermeister durchaus zu, dass er das Grundstück bald an Hafner verkauft – aus seiner Sicht gegen den Willen vieler Bürger.

Die Hafner-Anhänger schweigen

Die Hafner-Befürworter der Interessengemeinschaft für Wimsheim wollen sich derzeit nicht zu den Geschehnissen äußern. Die Entscheidung der Karlsruher Richter dürfte allerdings Wasser auf ihre Mühlen sein. Die Bürgerinitiative jedenfalls kämpft weiter gegen die Industrieansiedlung in ihrem Ort. Wolfgang Jentner persönlich sehnt sich nach Monaten des Streits jetzt nach einer Entscheidung. Wie auch immer sie ausfällt. Denn: „Ich möchte wieder ein normales Privatleben führen.“