Die Hafner-Gegner scheitern zum zweiten Mal vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht.

Wimsheim – Es ist ein durch und durch grauer Tag für die Mitglieder der Bürgerinitiative Wimsheim (BIW) gewesen: Gestern hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut einen Antrag der Hafner-Gegner auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Damit ist nun auch das zweite Bürgerbegehren der BIW unzulässig. Die Bürgerinitiative will Einspruch erheben und kündigt weitere Schritte an.

 

Mit ihrem Urteil kommen die Richter der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts der Auffassung der Wimsheimer Entscheidungsträger nach. Diese hatten in der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember besagtes Bürgerbegehren einstimmig abgelehnt. Es sei ähnlich einzustufen wie das erste und richte sich somit gegen den Bauleitplan, erklärte der Bürgermeister Mario Weisbrich damals. Das Karlsruher Verwaltungsgericht sieht das genauso und teilt in seinem Schreiben mit, dass sich der „Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach seiner Zielrichtung bestimmt. Maßgeblich kommt es darauf an, wie die Unterzeichner des Bürgerbegehrens und die Gemeinde Wimsheim den Inhalt des Begehrens verstehen müssen“, heißt es.

Und weiter: „Hiervon ausgehend richtet sich das erneute Bürgerbegehren hinreichend deutlich gegen die Bauleitplanung ‚Breitloh-West II’ und ist deshalb gemäß der Gemeindeordnung nicht zulässig.“

Die Nachricht hat die Hafner-Gegner eiskalt erwischt. „Damit haben wir nicht gerechnet, wir sind erschüttert über die Entscheidung“, erklärt der BIW-Vorsitzende Holger Lehmann gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Zumal sie sachlich falsch sei, da die BIW nicht einfach nur die Fragestellung geändert habe, wie es das Gericht mitteilt. Das zweite Begehren habe mit dem ersten vom Juni gar nichts zu tun, so der BIW-Chef.

Dieses zweite Bürgerbegehren nämlich, das Lehmann und seine Mitstreiter im August eingereicht hatten, habe sich auf den Beschluss des Gemeinderats bezogen, wonach die Gemeinde das Grundstück im Gewerbegebiet Breitloh-West II grundsätzlich an die Firma Hafner verkaufen kann. Es habe nicht darauf abgezielt, in die Planungshoheit der Gemeinde einzugreifen. „Das Gericht hat das völlig falsch interpretiert“, sagt Lehmann. Aus seiner Sicht ist der Beschluss der Richter vom 14. Januar nicht gerechtfertigt.

Und rechtskräftig ist er auch noch nicht. Denn nach der offiziellen Zustellung hat die BIW zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. „Wir werden diesen Weg gehen und wenn es sein muss, bis zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim“, kündigt Lehmann an. Seine Mitstreiter und er fordern die Verwaltung nach wie vor auf, einen Bürgerentscheid zuzulassen. „Wir werden das Ergebnis dann akzeptieren, auch wenn es Pro-Hafner ausgeht“, sagt er.

Der Wimsheimer Bürgermeister Mario Weisbrich indes freut sich über die Entscheidung aus Karlsruhe. Für ihn ist es eine Bestätigung dafür, dass die Gemeinde rechtmäßig gehandelt hat. „Wir haben alles richtig gemacht“, sagt er. Ob er das Grundstück nun an Hafner verkauft? Solange er das Urteil noch nicht im Original vorliegen habe, passiere erst einmal nichts. „Und dann geht es im Bebauungsplanverfahren weiter“, erklärt der Schultes.