Der neue Windatlas bestärkt die Bürgerinitiative Pro Schurwald in ihrer Einschätzung, dass sich der Schwurwald nicht für Windanlagen eigne. Das heißt freilich nicht, dass dort alle Standorte aus dem Rennen sind.

Stuttgart - Die Debatte über die Windkraftstandorte in der Region Stuttgart geht in eine neue Runde, nachdem das baden-württembergische Umweltministerium Ende Mai den neuen Windatlas vorgestellt hat. Die Bürgerinitiative Pro Schurwald, die sich gegen Windkraftanlagen in dem Waldgebiet zwischen Neckar/Fils und Rems ausspricht, erneuert ihre Forderung, den Mindestabstand zwischen Windrädern und der Wohnbebauung von derzeit 700 Metern zu verdoppeln.

 

Region prüft

Auch beim Verband Region Stuttgart hatte der neue Windatlas für Aufregung gesorgt. Da darin mit niedrigeren Windgeschwindigkeiten operiert wird als in dem Atlas von 2011, sieht der regionale Planungsdirektor Thomas Kiwitt zumindest für einige der 41 Vorranggebiete für Windkraft in der Region Stuttgart eine neue Datengrundlage. Dies wiederum berge die Gefahr eines Abwägungsfehlers bei der Auswahl der Standorte im Herbst 2015. Wie die Region weiter vorgeht, ist noch offen. Man müsse die Lage nun zunächst analysieren, so Kiwitt. Er will vor der Sommerpause Vorschläge für das weitere Vorgehen machen.

Allerdings ist der Regionalplan mit den Windkraftstandorten aus formalen Gründen noch nicht rechtskräftig. Das könne sich im Nachhinein als Vorteil erweisen, erklärt nun die Bürgerinitiative: „Man stelle sich vor, es würde nun einen rechtskräftigen Regionalplan für Windkraftanlagen geben, der auf falschen Windhäufigkeitsdaten basiert.“

BI sieht sich bestätigt

Im neuen Windatlas werden die Windgeschwindigkeiten auf dem Schurwald niedriger angegeben als bisher. Dies werde auch durch die „schlechten Leistungsdaten der drei Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden“ bestätigt, die seit Dezember 2017 in Betrieb sind, so die Initiative. Ob und welche Auswirkungen das hat, ist indes offen: Nach dem neu eingeführten Kriterium der Windleistungsdichte liegt nur eines der sieben Vorranggebiete auf dem Schurwald ganz unter dem neuen Mindestwert, vier andere aber zumindest teilweise.