Ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns hatte versucht, die Veröffentlichung von Passagen des Abschlussberichtes zum Finanzskandal zu untersagen. Der Antrag wurde nun abgelehnt – damit kann der Bericht noch am Dienstag veröffentlicht werden.

Berlin - Der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum Wirecard-Finanzskandal kann wie geplant noch am Dienstag veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines ehemaligen Bilanzprüfers des Wirecard-Konzerns abgelehnt, die Veröffentlichung von Passagen mit Nennung seines Namens zu untersagen. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, ist die Angelegenheit „nicht justiziabel“. Nach Artikel 44, Absatz 4, des Grundgesetzes sind die Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen „der richterlichen Erörterung entzogen“.

 

In dem Antrag hatte der Anwalt des Ex-Prüfers Persönlichkeitsrechte seines Mandanten geltend gemacht. Dieser sei „keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit“. Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht.