Im Sommer 2019 musste die Mitgliederversammlung des VfB Stuttgart wegen einer Panne bei der Abstimmungstechnik abgebrochen werden. Ein Dienstleister klagt einen ausstehenden Betrag ein – doch nun wurde der Gerichtstermin verschoben. Weil der VfB seinerseits Forderungen stellt.

Sport: Dirk Preiß (dip)

Stuttgart - Der Termin war gesetzt: An diesem Mittwoch sollten sich die art4live GmbH/Votingtech und der VfB Stuttgart vor dem Stuttgarter Landgericht treffen. Der Grund: Die wegen einer technischen Panne abgebrochene Mitgliederversammlung des Fußball-Zweitligisten am 14. Juli 2019.

 

Lesen Sie hier: Unser Spieltagsblog zum Pokalspiel des VfB in in Leverkusen

Sämtliche Abstimmungen, die laut Satzung nur elektronisch erfolgen durften, waren seinerzeit nicht möglich gewesen. Wo die Schuld an diesem Malheur liegt – darüber gab es hinterher unterschiedliche Meinungen. Der VfB nahm den Dienstleister in die Pflicht, untermauert von einem Gutachten. Die Firma mit Sitz in Potsdam sah das komplett anders und fordert vom VfB die Zahlung von 30 980,64 Euro. Gegen einen erwirkten Vollstreckungsbescheid legte der VfB Einspruch ein. Mittlerweile wurde die Zwangsvollstreckung gegen die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von rund 34 000 Euro einstweilen eingestellt. Die entsprechende Verhandlung sollte am 5. Februar beginnen. Doch daraus wird nun nichts.

IT-Kammer des Landgerichts ist nun zuständig

Grund ist, dass nun auch der VfB Stuttgart Geld einklagen will – es geht zunächst um die Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Dienstleisters. Das Gericht hat den Streitwert auf 480 000 Euro festgesetzt.

Ursprünglich war das erste Verfahren vor der 18. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts anhängig. Diese hat beide Verfahren (24 0 348/19 und 24 0 15/20) nun an die 24. Zivilkammer abgegeben. Diese bundesweit einzige IT-Kammer ist spezialisiert auf Streitigkeiten rund um Kommunikations- und Informationstechnologien. Neuer Termin der gemeinsamen Verhandlung der beiden Verfahren ist der 13. Mai 2020 (14 Uhr).

Lesen Sie hier: Warum auch beim VfB französische Talente hoch im Kurs stehen

Einen Tag nach der abgebrochenen Mitgliederversammlung im Juli 2019 war Wolfgang Dietrich als Präsident des VfB Stuttgart zurückgetreten. Auf der durch den Abbruch und den Rücktritt nötig gewordenen außerordentlichen Mitgliederversammlung im Dezember wurde Claus Vogt zu seinem Nachfolger gewählt – mit Hilfe eines anderen elektronischen Abstimmungssystems übrigens. Zum wurde eine Satzungsänderung beschlossen, wonach auch andere Abstimmungsmöglichkeiten angewendet werden dürfen.