In Baden-Württemberg gilt die 3G-Regel bereits seit dem 16. August, seit gestern nun auch in ganz Deutschland. Allerdings nicht überall. Welche Bereiche auch weiterhin ohne eines der 3G’s betreten werden können, erfahren Sie im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Baden-Württemberg hat die 3G-Regel bereits eine Woche vor der deutschlandweiten Umsetzung eingeführt. Anders als von der Bundesregierung vorgegeben, gilt die Nachweispflicht unabhängig von der Inzidenz. Bislang wurde viel darüber geredet, in welchen Bereichen des öffentlichen Lebens man geimpft, genesen oder getestet sein muss, um Zutritt zu erhalten. Allerdings gibt es auch weiterhin Bereiche, in denen kein Nachweis erforderlich ist.

 

Grundversorgung ohne 3G's

Geschäfte des täglichen Bedarfs sind weiterhin für alle Kunden geöffnet. Für den Zutritt ist kein Nachweis erforderlich. Darunter fallen zum Beispiel Lebensmittelschäfte, der Einzelhandel, Buchläden, Baumärkte oder Gartengeschäfte.

3G-Regel gilt nicht für den Arztbesuch

Anders als bei körpernahen Dienstleistungen ist auch beim Arztbesuch kein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung notwendig. Schließlich darf niemand von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden.

Private Zusammenkünfte ohne Nachweispflicht

Auch bei privaten Treffen und Veranstaltungen gibt es keine Nachweispflicht. In Baden-Württemberg sind private Zusammenkünfte außerdem ohne jegliche Beschränkungen wieder möglich.

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Keine 3G-Regel bei mittelgroßen Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen im Freien, die weniger als 5000 Besucher haben und bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, gilt die 3G-Regel von Gesetzes wegen nicht. Ungeachtet dessen bleibt es den Veranstaltern aber selbst überlassen, ob sie die 3G-Regel eigenmächtig durchsetzen oder nicht.

Wählen auch ohne 3G-Regel möglich

Der Gang zur Wahlurne am 26. September ist ohne einen Nachweis der 3G’s möglich. Im Wahlgebäude muss jedoch eine Maske getragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Religionsausübung: Keine Nachweispflicht

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen wird ebenfalls kein Nachweis verlangt. Es muss aber ein Hygienekonzept erstellt werden und eine Kontaktdatenverarbeitung stattfinden.

Schwimmen im Freien ohne 3G’s

Auch an Badeseen mit kontrolliertem Zugang und in Freibädern ist kein Nachweis nötig.

Sport im Freien ohne Nachweis

Freizeit- und Amateursport im Freien fällt nicht unter die 3G-Regel. Dasselbe gilt für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport.

Keine 3G-Regel für Kinder und Schüler

Kinder unter 6 Jahren und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Ab welchem Alter gilt die 3G-Regel?“.

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