Mit insgesamt 700 LSD-Trips und weiteren, erheblich potenteren LSD-Micro-Trips ist ein 32-jähriger Reisender Zöllnern in einem ICE im Kreis Lörrach ins Netz gegangen. Bei der Kontrolle war der Verdächtige um keine Ausrede verlegen.

Lörrach - Eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach hat bereits am 25. Oktober einen 32 Jahre alten Mann, der in einem ICE von Frankfurt nach Zürich unterwegs war, auf Höhe Eimeldingen (Kreis Lörrach) aus dem Verkehr gezogen. Der 32-Jährige soll in einem verborgenen Fach seines Rucksacks Unmengen an LSD-Trips sowie LSD-Micro-Trips transportiert haben. Der Verdächtige sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Dies meldet das Hauptzollamt Lörrach.

 

Als eine Zöllnerin sowie ein Zöllner den Mann im ICE kontrollierten, fiel ihnen an seinem Rucksack eine auffällige Verdickung auf, die von außen nicht zugänglich war. Der Mann verhielt sich während der Kontrolle auffällig nervös und versicherte, nichts im Rucksack versteckt zu haben. Bei dem Gepäckstück handele es sich zudem um ein Designermodell, das die Zöllner nach Möglichkeit nicht beschädigen sollten. Doch die Beamten hatten zu diesem Zeitpunkt schon Verdacht geschöpft und forderten den 32-Jährigen auf, im Badischen Bahnhof in Basel den Zug zu verlassen und ihnen dort in die Diensträume des Deutschen Zolls zu folgen.

Dort untersuchten die Zöllner den Rucksack mit einer Sonde und wurden prompt fündig: Die auffällige Verdickung stellte sich als verborgenes Fach heraus, an das nur schwer von außen heranzukommen war. Als die Beamten das Fach öffneten, kamen zwei vakuumierte Folienbeutel, gefüllt mit einem Granulat in Form von Sternchen und Perlen zum Vorschein, außerdem entdeckten sie einen weiteren Beutel, der mit - ebenfalls luftdicht verpackten - 700 augenscheinlichen LSD-Trips gefüllt war.

Verdächtiger hat auch potente LSD-Micro-Trips im Gepäck

Und auch in dieser Situation suchte der Reisende nach Ausreden. Nun gab er vor, dass es sich bei den Sternchen um Nudeln handeln würde und die Perlen aus Zucker bestünden, die er zum veganen Backen verwenden würde. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz leiteten die Zöllnerin und der Zöllner gegen den Mann ein Strafverfahren ein und verständigten die Kollegen des Zollfahndungsamts Stuttgart. Diese stellten im Zuge weiterer Ermittlungen fest, dass es sich bei dem Granulat um sogenannte LSD-Micro-Trips handelt, die erheblich mehr Wirkstoff enthalten als die klassischen Trips. Das Ergebnis eines Schnelltests bestätigte den Verdacht. Eingehendere Untersuchungen der Substanz laufen noch.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach verhängte das Amtsgericht gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft. Dass Halluzinogen LSD ist in Deutschland nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes nicht verkehrsfähig.