Der Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) hat angesichts der Engpässe bei der Unterbringung von Flüchtlingen auch die Beschlagnahme von Wohnraum ins Gespräch gebracht. Das findet wenig Gegenliebe. Doch die Not von Land und Landkreisen ist groß.

Stuttgart - Hat es das schon mal gegeben, dass eine Behörde ein Haus beschlagnahmt, weil sie Platz braucht, um Flüchtlinge unterzubringen? Ja, das hat es. Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Landratsamt im Main-Tauber-Kreis „auf der Grundlage des Polizeigesetzes“ ein Gebäude der früheren Kurmainz-Kaserne in Tauberbischofsheim für sich beansprucht. Das Haus gehört der Stadt, sie hatte es vom Bund gekauft und wollte dort Unternehmen ansiedeln. Es kamen 70 Flüchtlinge. Die Stadt hat sich nicht gegen die Maßnahme gewehrt, weil sie von vorneherein auf sechs Monate befristet war.

 

Auch jetzt wieder werden auf verschiedenen Ebenen Zwangsmaßnahmen ins Gespräch gebracht. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat in Schreiben an einige ihm bekannte Besitzer leer stehender Immobilien angedeutet, dass eine Beschlagnahme möglich sei. In erster Linie gehe es ihm aber darum, mit den Inhabern ins Gespräch zu kommen, damit sie ihre Wohnungen an die Stadt vermieten oder verkaufen.

Spitzenverbände winken ab

Für den Städtetag ist Zwang keine Option. „Sporthallen und Stadthallen waren schon öfter ein Thema, aber kein privater Wohnraum“, sagte Gerhard Mauch, der Dezernent für Flüchtlingsangelegenheiten der Deutschen Presse-Agentur. Allein mengenmäßig würden „ein paar leer stehende Wohnungen“ nichts bringen. „Das ist eine einzelne Stimme“, heißt es auch beim Landkreistag zu Palmer. Der kommunale Spitzenverband habe dazu keine politische Positionierung, als letztes Mittel seien Beschlagnahmen aber denkbar. Auch die Kreise klagen inzwischen über Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen.

Das liegt an der Systematik dieser Unterbringung. Das Land kümmert sich um die Erstbetreuung der Ankommenden – und kommt damit schon kaum nach. Auch der Amtschef des Integrationsministeriums, Wolf-Dieter Hammann, hat in dieser Situation schon anklingen lassen, dass das Polizeigesetz dem Land „Folterwerkzeuge“ an die Hand gebe. Wenn Obdachlosigkeit drohe, könne das Land Immobilien beschlagnahmen. Das sei eine „theoretische Option“, die das Land „allenfalls als Ultima Ratio anwenden würde“, heißt es jetzt dazu aus dem Integrationsministerium.

Verzweifelte Akquise

Hammann tourt durchs Land und versucht verzweifelt Liegenschaften zu akquirieren, in denen das Land Erstaufnahmestellen einrichten kann. Eine neue Spur führt nach Bad Saulgau, wo die in Landeseigentum befindliche ehemalige Japanische Schule auf Eignung überprüft wird. Eine Entscheidung steht noch aus.

Den für Hammann ungewöhnlichen Zorn hatte Donaueschingen ausgelöst, wo das Land eine einst von der deutsch-französischen Brigade genutzte Kaserne ins Visier genommen hatte. Die Stadt hat aber eigene Pläne. Am Donnerstag ist Hammann zusammen mit dem Freiburger Regierungsvizepräsidenten und Vertretern der Stadt vor Ort, um den Frieden wieder herzustellen.

Städte und Gemeinden werden inzwischen auch von den Kreisen angegangen, Unterkünfte bereit zu stellen. Die Kreise sind für die auf die Erstaufnahme folgende so genannte vorläufige Unterbringung zuständig. Nach einem an der Einwohnerzahl orientierten Verteilschlüssel müssen sie die Flüchtlinge aufnehmen, Stuttgart zum Beispiel 6,5, die Kreise Esslingen 5,5, Ludwigsburg 5,6, Rems-Murr-Kreis 4,4 und Böblingen 3,95 Prozent. Man dachte, dass die Asylverfahren nach zwei Jahren abgeschlossen sind, deshalb dauert die vorläufige Unterbringung 24 Monate.

Viele reisen freiwillig zurück

Am Beispiel des Kreises Lörrach sieht man, was im Zeitablauf passieren kann. In die Gemeinschaftunterkünfte des Kreises zogen bis Ende Juli 509 Menschen ein. Im gleichen Zeitraum traten 179 Menschen freiwillig wieder die Heimreise an, 16 wurden abgeschoben, 42 sind untergetaucht und 176 sind zur Anschlussunterbringung weitergereicht worden. Darum müssen sich die Gemeinden kümmern.

Die Kommunen stehen also am Ende der Kette, und es dauert, bis die Flüchtlinge mit ihren Habseligkeiten in den Rathäusern vorstellig werden. Da könnte es sich als vorteilhaft erweisen, wenn eine Gemeinde noch die eine oder andere Unterbringungsoption in petto hat.