Baden-Württemberg hat die Obergrenze für Großveranstaltungen nun auf 6000 festgelegt. Der VfB Stuttgart hält das für zu wenig, beißt aber in den sauren Apfel.

Stuttgart - Nun also 6000. Diese Zahl definierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann als künftige Obergrenze für Großveranstaltungen. 6000 aber nur dann, wenn Veranstalter die 2G-plus-Regel anwenden. Bei 2G sind höchstens 3000 Zuschauer erlaubt. Die neuen Regelungen betreffen auch den VfB Stuttgart für das kommende Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt am 5. Februar (15.30 Uhr). Nach Auskunft des Fußball-Bundesligisten wird in Stuttgart die 2G-plus-Regelung (geimpft plus getestet oder geboostert) zur Anwendung kommen. Bis spätestens 9. Februar wollen die Bundes- und Länderchefs dann eine einheitliche Obergrenze für ganz Deutschland festlegen.

 

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Beim Tabellen-17. zeigte man sich verärgert über die Beschlüsse der grün-schwarzen Landesregierung. „Wir sind über das Signal, dass wieder Zuschauer zugelassen werden, natürlich erst einmal froh“, sagte Vorstandschef Thomas Hitzlsperger. „Was die starke Einschränkung der Kapazitäten betrifft, schließen wir uns den Statements der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und der Kollegen aus der Liga aus den letzten Tagen an“, fügte Hitzlsperger hinzu. Die DFL hält es weiterhin „für nicht nachvollziehbar, dass der Profisport an vielen Stellen objektiv schlechtergestellt wird als andere Lebensbereiche“.

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Nach Borussia Dortmund wollen auch andere Clubs aus dem Fußball-Oberhaus den Rechtsweg gegen die bestehenden Auflagen beschreiten. Entsprechende Signale kamen vom 1. FC Köln und von RB Leipzig. Die Clubs berufen sich auf Grundrechte, die jedem vollständig Geimpften zustünden. Vor allem Kölns Alexander Wehrle, bald Nachfolger von Hitzlsperger beim VfB, erweist sich als Mann deutlicher Worte. „Wir werden wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen“, sagte der Geschäftsführer des FC angesichts von 85 Millionen Euro Verlust. Wehrle, der seinen Dienst beim VfB spätestens im April antreten wird, sprach sich zumindest für eine Zulassung von 25 Prozent im ersten Schritt aus.