Das Landgericht hat im zweiten Prozess um den Tod der Frau aus Backnang keine besondere Schwere der Schuld erkannt.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Stuttgart - Es war Mord – darauf hat das Landgericht Stuttgart auch in der zweiten Runde des Prozesses um den Tod der jungen Backnangerin Katharina K. entschieden.

 

Die Kammer geht davon aus, dass der heute 27-jährige Daniel E. am Abend des 8. November 2017 seine 22 Jahre alte Ex-Freundin in deren Wohnung in Backnang-Strümpfelbach (Rems-Murr-Kreis) erwürgt hat. Zwar habe er die Tat vorher nicht konkret geplant, aber er habe die zweifache Mutter aus Wut darüber getötet, die Kontrolle über die junge Frau nach der Trennung verloren zu haben, und darüber, dass sie ihn wegen eines Sorgerechts-Schwindels auffliegen lassen wollte. Und damit sah das Gericht das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Das Urteil lautet lebenslang. Im Gegensatz zu dem ersten Urteil in dem Fall konnte das Gericht jedoch keine besondere Schwere der Schuld feststellen. Daniel E. hat daher die Chance, eines Tages und nach einer Prüfung, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. „Für eine besondere Schwere muss zu einem Mord noch einmal erheblich etwas dazukommen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch.

Opfer und Angeklagter führten eine On-Off-Beziehung

Das erste Urteil war vom Bundesgerichtshof wegen eines Formfehlers teilweise aufgehoben worden. In der zweiten Runde des Prozesses hatte der 27-Jährige dann zum ersten Mal zugegeben, Katharina K. getötet zu haben. Den Leichnam der jungen Frau versteckte er zunächst im Keller, um ihn dann in einem fremden Schrebergarten im Kreis Ludwigsburg zu verbrennen. Die Richterin hatte deutliche Worte für den Angeklagten: „Ein Geständnis war das nicht. Sie haben nur zugegeben, was ohnehin schon rechtssicher feststand.“

Der Angeklagte und das Opfer hatten eine On-Off-Beziehung geführt, aus der auch ein gemeinsames Kind hervorgegangen war. Daniel E. wurde von Zeugen als Narzisst und notorischer Schwindler geschildert, der extrem geschickt darin sei, andere Menschen zu manipulieren. Wegen Betrugs wurde er im Herbst 2017 zu einer Haft-, sie wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Gericht glaubt dem Angeklagten kein Wort

Daniel E. hatte behauptet, er habe seiner Ex-Freundin am Tatabend erklärt, lange Zeit Drogen genommen zu haben und deshalb in der Beziehung gewalttätig gewesen zu sein. Darüber sei ein Streit entbrannt. Das Gericht glaubte ihm jedoch kein Wort – zumal kein einziger Zeuge Anzeichen für einen Konsum bei ihm bemerkt hatte.

Das Gericht geht aber eher davon aus, dass der fatale Streit sich aus anderem Grund entzündet hat: Daniel E. hatte ohne Katharina K.s Wissen das gemeinsame Sorgerecht für eines der Kinder beantragt. Wie so oft fälschte er Schreiben, gab eine falsche Adresse der jungen Mutter an und ließ die zuständigen Stellen so glauben, Katharina K. habe kein Interesse an dem Kind. Durch einen Zufall flog der Schwindel auf, K. legte Beschwerde ein. Zwei Tage nach ihrem Tod hätte eine Verhandlung stattgefunden, bei der alles auf den Tisch gekommen wäre.

„Katharina bringt uns auch dieses Urteil nicht wieder zurück.“

Die Verteidiger wollen nun die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. „Die niedrigen Beweggründe müssen zum Zeitpunkt der Tat vorliegen“, kritisierte der Rechtsanwalt Markus Bessler. Dies sei nicht der Fall gewesen. Er moniert auch, das Gericht sei dem ersten, teilweise aufgehobenen Urteil in weiten Zügen gefolgt.

Die Familie des Opfers ist zunächst froh, dass das Gericht nicht den Verteidigern gefolgt ist, die den Fall als Totschlag dargestellt hatte. „Aber Katharina bringt uns auch dieses Urteil nicht wieder zurück“, sagte Katharinas Vater. Die Familie tendiere dazu, das Urteil zu akzeptieren, auch wenn es etwas milder ausgefallen ist.