Die Polizei ermittelt gegen einen 36-jährigen Hedelfinger, der ohne entsprechende Erlaubnis eine Schreckschusswaffe bei sich führte. Dafür hätte er einen sogenannten kleinen Waffenschein benötigt. Die Nachfrage nach dem Papier ist ungebremst.

Hedelfingen - I n der vergangenen Woche wurde in Hedelfingen ein 36-Jähriger durch einen selbst gebastelten Böller, der plötzlich explodierte, an der Hand verletzt. Zunächst war man davon ausgegangen, dass der Mann durch einen Schuss verletzt wurde, der sich versehentlich gelöst hatte. Polizeibeamte beschlagnahmten eine auf der Straße liegende Schreckschusswaffe. Den Ermittlungen zufolge hatte sie der 36-Jährige mitgeführt – und zwar verbotenerweise. Eine Erlaubnis zum Tragen konnte er jedoch nicht vorlegen, weshalb er nun wegen Verstößen gegen das Waffengesetz mit einer Strafanzeige rechnen muss.

 

Schreckschusswaffen, die echten Pistolen und Revolvern oft täuschend ähnlich sind, aber im Gegensatz zu diesen keine Projektile verschießen, sind in Deutschland häufiger verbreitet, als man denkt. Grund dafür scheint das wachsende Bedürfnis nach Selbstverteidigung zu sein. Zudem sind die Hürden für den Erwerb niedrig: Hierzulande darf jeder Volljährige Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen kaufen, die das amtliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Das Angebot ist groß, der Einstiegspreis gering.

Freie Waffen sind nicht registriert

Wie viele Schreckschusswaffen es in Stuttgart gibt, kann dennoch nicht beziffert werden. „Da die freien Waffen nicht registriert sind, ist der Waffenbehörde auch nicht bekannt, wer eine solche Waffe besitzt“, räumt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadt, ein. Somit seien auch keine Kontrollen möglich. Eine Pflicht zur Anmeldung besteht nur bei „scharfen“ Waffen. Derzeit hat das Ordnungsamt Kenntnis über exakt 17 001 legale Gewehre, Revolver und Pistolen, die 2936 Waffenbesitzer gemeldet haben. Es sind zumeist Jäger und Sportschützen.

Der bloße Besitz von Schreckschusswaffen ist nicht genehmigungspflichtig, wohl aber der Umgang damit, heißt es im Rathaus. Nur der sogenannte kleine Waffenschein berechtigt seit 2003 zum (verdeckten) Tragen der Waffe außerhalb des Privatgrundstückes. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Die Nachfrage nach dieser Genehmigung ist ungebrochen. Wenngleich auch nicht mehr so groß wie unmittelbar nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln. Waren es im Jahr 2015 noch 167 Anträge, stieg die Zahl 2016 auf 874 Anträge an. 2017 sank sie auf 326. „Im Jahr 2018 wurden bisher 164 Anträge auf den kleinen Waffenschein gestellt“, berichtet Thronberens. Insgesamt sind in Stuttgart 2670 solcher Erlaubnisse erteilt.

Antrag einfach zu stellen

Der Antrag – Kostenpunkt: 86 Euro – ist ganz einfach zu stellen: Das Formular kann man per Mail, per Post oder per Fax an die Waffenbehörde schicken. Eine persönliche Abgabe ist nicht zwingend notwendig. Begründen, warum man den kleinen Waffenschein haben will, muss man nicht – im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte, die man für eine Schusswaffe mit scharfer Munition benötigt. Gleichwohl prüft das Amt, ob der Antragsteller „zuverlässig und geeignet“ ist. Eine Abfrage beim Bundeszentralregister, beim staatsanwaltschaftlich zentralen Ermittlungsregister sowie bei der zuständigen Polizeidienststelle gehört zu den Aufgaben der Waffenbehörde – wer Straftaten auf dem Kerbholz hat, gilt als unzuverlässig. Auch eine psychische Erkrankung steht einer Ausstellung des Dokuments im Weg, ebenso wie eine Drogen- und Alkoholabhängigkeit. Sechs Anträge seien in diesem Jahr mangels fehlender Zuverlässigkeit abgelehnt worden, berichtet Thronberens. Grund dafür seien Verurteilungen durch Gerichte gewesen. Alle drei Jahre wird die Zuverlässigkeit von Amts wegen überprüft. Verfehlungen haben zur Folge, dass die Besitzer die Berechtigung verlieren können, Waffen zu führen. In den vergangenen Jahren seien „in ganz wenigen Einzelfällen“ Schreckschusswaffen eingezogen worden, so Thronberens.

Nein, beeilt sich auch der Sprecher der Stuttgarter Polizei, Tobias Tomaszewski, zu betonen, problematisch sei die Situation nicht. „Eine Häufung von Zwischenfällen mit Schreckschusswaffen können wir nicht feststellen.“ Gleichwohl komme es immer wieder mal zu Vorfällen. So hatten im März des Jahres zwei junge Männer in Degerloch aus dem Auto heraus mit einer Schreckschusswaffe geschossen – sie waren gerade von einer türkischen Hochzeit gekommen, die „Freudenschüsse“ galten dem Brautpaar. Anfang Januar hatte ein 39-Jähriger im Stuttgarter Osten für einen Polizeieinsatz gesorgt, weil er mit einer Schreckschusswaffe aus seiner Wohnung heraus schoss. Angeblich wollte der betrunkene Mann Silvester nachfeiern.