Seitdem die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, dürfen Beschäftigte die Arbeitsstätte nur noch mit entsprechendem Nachweis betreten. Wie lange die Regel noch gilt, erfahren Sie hier.

Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Beschäftigte vor Ort müssen seitdem geimpft, genesen oder getestet sein. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fallen unter den Begriff „Beschäftigte“ Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch Soldaten oder Beamte. Sie alle müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Doch wie lange gilt die Regel noch?

 

Lesen Sie aus unserem Angebot: Wie dokumentiert man 3G am Arbeitsplatz?

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll bundesweit bis einschließlich 19. März 2022 gelten. Anschließend ist eine Verlängerung um weitere drei Monate möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also bis mindestens kommenden März von der Maßnahme betroffen, sobald sie eine Arbeitsstätte betreten.

Laut BMAS fallen darunter nicht nur die Arbeitsräume, sondern auch Orte im Freien, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Unter anderem zählen Lager-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Kantinen oder auch Verkehrswege dazu. Von der Regel ausgenommen sind nur Arbeitsplätze in Privatwohnungen (Homeoffice), in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln.