Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 68-Jährigen aus dem Kreis Böblingen, der ein Mädchen über Jahre sexuell missbraucht hat, zu einer Haftstrafe. Zudem muss er ein hohes Schmerzensgeld bezahlen.

Eine Frage hat die Zweite Große Strafkammer auch nach fünf Sitzungstagen nicht auflösen können: Warum hat ein 68-jähriger, strafrechtlich völlig unbescholtener Mann, der sich zudem über Jahrzehnte sozial engagierte, sich über Jahre an einem Flüchtlingskind sexuell vergangen, dessen Familie er gleichzeitig finanziell und mit hohem zeitlichen Aufwand unterstützte? Fest stand jedoch: Der Mann aus dem Landkreis Böblingen muss wegen mehr als 70 Fällen von sexuellem Missbrauch und schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, Körperverletzung sowie Besitzes und Herstellens von kinderpornografischen Inhalten für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.