Es betrifft jeden, der ein Grundstück hat: die Möglichkeiten, gegen Baumaßnahmen des Nachbarn vorzugehen, sollen beschränkt werden. Das geht zu weit, sagen einige.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Hildegard A. wohnt in einem kleinen Ort bei Tübingen – und hat aus dem Fenster eine ganz gute Aussicht – Aussicht gehabt, muss man sagen. Inzwischen hat ihr Nachbar auf seinem üppigen Grundstück das gemacht, was große Teile der Politik als Wunschtherapie im Kampf gegen den Wohnungsmangel propagieren: er hat nachverdichtet. Da wo einst Wiese war, steht ein neues Haus. Das trübt den Blick, aber auf freie Aussicht besteht kein Rechtsanspruch. Das habe sie so hingenommen, sagt Hildegard A. Dass der Zugang zu dem neuen Gebäude aber knapp an ihrem Haus vorbeiführen sollte, obwohl es bessere Möglichkeiten gab, das war aber doch zuviel. Weil sich Frau A. auskennt in der Materie, und weil sie rechtzeitig informiert worden ist, konnte sie sich zur Wehr setzen.