Bundestagspräsident Norbert Lammert hat eine Rede an der Düsseldorfer Universität abgesagt. Ihm missfällt, wie die Uni der ehemaligen Ministerin Annette Schavan den Doktortitel aberkannt hat.

Stuttgart - Eigentlich könnte die Plagiatsaffäre um Annette Schavan (CDU) seit März 2013 ruhen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat damals die Klage der früheren Bildungsministerin gegen die Abererkennung ihres Doktortitels durch den Fakultätsrat der Universität Düsseldorf abgewiesen. Aber der Fall schlägt erneut Wellen: Am Mittwoch hat Schavans Parteifreund Norbert Lammert, der Bundestagspräsident, eine geplante Festrede zum 50-Jahr-Jubiläum der Düsseldorfer Uni im November 2015 abgesagt.

 

Er begründete das mit der „demonstrativen Auszeichnung“ von zwei Professoren, die bei der Aberkennung von Schavans Titel eine führende Rolle spielten und in Düsseldorf kürzlich die Universitätsmedaille erhalten haben – „für ihre beispielhafte akademische Zivilcourage“. Lammert hält das für fragwürdig, wie er an die Uni schreibt. Es irritiere ihn, dass jegliche kritische Stimme aus der Wissenschaft im Fall Schavan als „Einmischung“ abgetan worden sei. Unbefangen gegenüber der Uni sei er nun nicht mehr, daher als Festredner ungeeignet. Lammert hat sich wegen seiner Promotion selbst einmal gegen Plagiatsvorwürfe wehren müssen. Doch die Bochumer Ruhr-Uni bemängelte an seiner Doktorarbeit allenfalls „handwerkliche Schwächen“. Die Düsseldorfer Uni nahm übrigens nur knapp Stellung zur Absage: Die sei bedauerlich, man hätte sich gefreut, „Herrn Dr. Lammert“ begrüßen zu dürfen. Der Deutsche Hochschulverband aber äußerte sich „irritiert“ und „verständnislos“ über den Schritt, denn das Verwaltungsgericht habe das Vorgehen der Uni als einwandfrei bewertet. Bei Lammert und Schavan seien wohl „alte Loyalitäten und Seilschaften am Werk“, meint Verbandssprecher Matthias Jaroch.

Für Kopfschütteln sorgt auch, dass Schavan im offiziellen Lebenslauf als neue Vatikanbotschafterin geschrieben hatte: „1980: Promotion zum Dr. phil. (gültig bis 2014)“. Der Wissenschaftsjurist Wolfgang Löwer hat die Formulierung für unzulässig erklärt: Durch das Gericht sei ein rechtswidriger Verwaltungsakt rückwirkend aufgehoben worden: „Damit hat die Promotion nie als gültiger Staatsakt existiert.“ Schavan war nie Doktor. Auf der Website des Vatikans ist die Passage inzwischen in „aberkannt“ geändert worden, auf der des Bundestages nicht.