Ein 29-jähriger Mann und seine 26 Jahre alte Partnerin haben das Retoursystem im Versandhandel für eine Betrugsmasche genutzt. Doch sie sind aufgeflogen. Jetzt war die Gerichtsverhandlung.

Teure Handys bei einem Versandhaus bestellt, günstiger weiterverkauft und für angebliche Retouren hinterher ein zweites Mal kassiert – mit dieser Masche ergaunerte ein Maichinger Pärchen genau 9713 Euro. Auf Irrtum und Freispruch plädierten die Anwälte der beiden Angeklagten, „gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug“ hielt die Staatsanwältin dagegen, ein Jahr und sieben Monate beziehungsweise ein Jahr und zwei Monate, jeweils auf drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung, lautete das Urteil beim Verfahren jetzt vor dem Böblinger Amtsgericht.

 

Die Masche stellte sich als Flop raus

Die beiden 29 und 26 Jahre alten Angeklagten, er Gastronom, sie Tagesmutter und beide gemeinsam Eltern eines Kleinkindes, hatten im Januar und Februar 2022 online insgesamt mindestens 25 oder sogar bis 36 hochwertige iPhones bestellt und diese dann im Internet zu geringeren Preisen weiterverkauft. Angeblich sollte sich das Geschäft lohnen, indem über verschiedene Accounts mit unterschiedlichen Namen und Geburtstagen Neukundenrabatte gewährt wurden. Doch das stellte sich nach Angaben der Initiatorin dann aber ganz schnell als Flop heraus. „Ich habe keinen absichtlich betrügen wollen“, insistierte die junge Mutter, die die Bestellvorgänge erledigte, während ihr Lebensgefährte hauptsächlich bei den Kundenübergaben auf einem Maichinger Parkplatz in Erscheinung trat.

Die Verkäufe wurden von beiden Beschuldigten eingeräumt, zumal ihnen nach akribischen polizeilichen Ermittlungen der Handy-Seriennummern auch gar nichts anderes übrig blieb. Allerdings seien diese eine Verwechslung gewesen, weil angeblich vorher anderweitig privat erworbene Geräte abgestoßen werden sollten. Diese hätte die Angeklagte dann fälschlicherweise sogar an den Versandhändler zurückgeschickt, wo allerdings keine einzige dieser mindestens zwei behaupteten Retouren je ankam.

Käufer wollten nicht allzu viel wissen

„Das Retourensystem hat es ihnen leicht gemacht“, führte die Staatsanwaltschaft zugunsten der Angeklagten ins Feld. So wurde vom Versandgroßhändler auf hartnäckiges Nachfragen hin Geld für vermeintliche Rücksendungen erstattet, die dann dort nie eingingen, weil sie nach Vermutung des Gerichts gar nicht abgeschickt wurden. Aber auch die wohl naiven Käufer, die teilweise sogar mehrere der originalverpackten Geräte über eBay-Kleinanzeigen für bis zu 500 Euro unter dem normalen Neupreis erwarben, wollten über deren Herkunft meist nicht allzu viel wissen und ließen sich, wenn sie in dem einen oder anderen Fall doch nachfragten, mit fadenscheinigen Ausreden abspeisen.

„Sie haben die Taten bereits bei der Bestellung geplant“, sagte die Richterin den Angeklagten in der Urteilsbegründung auf den Kopf zu. Wenig positiv wirkte sich außerdem eine Vorstrafe des männlichen Teils des Duos wegen Drogenhandels aus, vom dem sein Anwalt aber jegliche Beteiligung und Mitwissen am aktuellen Betrug in Abrede stellte. Bei seiner Partnerin kam es zu Unregelmäßigkeiten bei einer früheren Tagesmutter-Stelle, wo wohl eine Schreckschusswaffe und 12 000 Euro fehlten und man sich offenbar außergerichtlich einigte. Auf die jetzt ausgesprochenen Bewährungsstrafen kommen Geldauflagen von 3000 und 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung obendrauf sowie die Einziehung zweier privat genutzter iPhones und der Wertersatz des Schadens beim Versandhändler.