Das Amtsgericht muss sich am Freitag mit einem tragischen Unfall befassen: Eine Autofahrerin, die im Dezember 2017 ein Kind überfahren hat, muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Amtsgericht Stuttgart verhandelt am Freitag über einen tragischen Unfall, der die Stadt kurz vor Weihnachten 2017 erschütterte. An der Doggenburg kam ein zweijähriges Mädchen ums Leben. Eine Autofahrerin überfuhr das Kind beim Ausparken am Rudolf-Steiner-Weg. Die Kleine war mit ihren Großeltern auf dem Heimweg. Es war nicht mehr weit bis zum Wohnhaus der Eltern.

 

Beim Zurücksetzen übersieht die Autofahrerin die Zweijährige

Die damals 44 Jahre alte Autofahrerin wollte rückwärts aus dem Parkplatz an der Sporthalle des Tennisclubs Doggenburg. Der Parkplatz ist im rechten Winkel zur Straße hinter der Halle angelegt, mit einer Reihe schräger Parkbuchten. Beim Zurücksetzen auf den Rudolf-Steiner-Weg übersah sie das Kind. Die Rettungskräfte konnten nichts mehr für die Zweijährige tun. Sie erlag am Unfallort ihren schweren Kopfverletzungen.

Zunächst sollte der Fall mit einem Strafbefehl beschieden werden. Dazu kam es nicht, deswegen wird nun öffentlich über den tödlichen Unfall verhandelt.

Der Tennisclub hat den Parkplatz nach dem Unfall abgesperrt. Zunächst war dort nur ein Band gespannt, inzwischen hat der Verein dort zwei Poller installiert, die abgeschlossen sind.